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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Architektenrecht/Ingenieurrecht”

Ein Anwalt für Architektenrecht/Ingenieursrecht ist mit den streitigen Auseinandersetzungen von Auftraggebern einerseits und Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anderseits befasst. Das Architektenrecht zählt zu den Kernkompetenzen der Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht. Es zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten des gesamten Baurechts. Es gibt deshalb auch nur wenige Experten für Architektenrecht, die mit den Vertragsbeziehungen auf diesem Gebiet vertraut sind, auch wenn die Fachanwaltsbezeichnung nach § 14 e FAO „Bau- und Architektenrecht“ lautet. Denn die sowohl im öffentlichen Preisrecht (HOAI) angesiedelte als auch im Werkvertragsrecht beheimatete Leistung der Architekten fordert immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen deshalb heraus, weil die komplizierte Materie von den Vertragsparteien nicht verstanden bzw. nachvollzogen werden kann. Dies betrifft in erster Linie die Bemessungsgrundlage der Architektenvergütung, die alleine schon wegen des zu hinterfragenden Gegensatzes von Pflicht (= möglichst kostengünstige, dennoch den Wünschen des Bauherrn entsprechende Bauausführung) und Maßstab für die Vergütung (= Baukosten) mehr als konfliktbehaftet ist. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert

Unsere Experten zum Thema „Architektenrecht/Ingenieurrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.

Fachanwalt für Architektenrecht/Ingenieurrecht

In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Architektenrecht/Ingenieurrecht

Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Architektenrecht/Ingenieurrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?

Sachverständiger für Architektenrecht/Ingenieurrecht

Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Architektenrecht/Ingenieurrecht

Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.

Schlichter für Architektenrecht/Ingenieurrecht

Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

Suche verfeinern

Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.

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Architektenrecht/Ingenieurrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Architektenrecht/Ingenieurrecht”

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Das sind alle für die mehrfache Verwendung vorgesehenen, vorformulierten vertraglichen Regelungen (Gegensatz: Individualregelungen), die für die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses gelten sollen; z. B. der so genannte Einheits-Architektenvertrag, die von Bauträgern oder anderen Bauherren [...]

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Änderung der Geschäftsgrundlage

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Eine Änderung der Geschäftsgrundlage bzw. ein Wegfall der Geschäftsgrundlage tritt ein, wenn neue, nicht vorhersehbare Umstände eintreten, die mit den ursprünglichen Vorstellungen/ Regelungen der Parteien nicht mehr in Deckung sind. Eine Änderung der Geschäftsgrundlage kann in [...]

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Architekt/Architektin

Architektenrecht/Ingenieurrecht

– Abgrenzung zum Projektsteuerer Architekten können, müssen aber nicht auch Projektsteuerer sein. Vielfach hat sich unter diesem Begriff ein eigener Berufszweig entwickelt der unter den Stichworten „Controlling“, „Projektmanagement“, „Vertragsmanagement“, „Projektleitung“ u. [...]

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Anwendungsbereich der HOAI

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die HOAI (siehe dort) dient der Bestimmung des Honorars für Leistungen der Architekten und Ingenieure. Sie findet zunächst nur dort Anwendung, wo ein wirksamer entgeltlicher Vertrag geschlossen wurde. Sie gilt dann allgemein und automatisch, ohne dass es einer besonderen [...]

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Anscheinsvollmacht

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Eine solche nimmer der BGH für Fälle an, in denen ein angestellter Architekt nach außen hin nicht kenntlich macht, dass er „nur“ angestellter Architekt und nicht „freier/freischaffender Architekt“. Sie liegt also beispielsweise vor, wenn er im Briefkopf eines größeren [...]

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Anrechenbare Kosten

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Sie bilden die Grundlage, anhand derer sich das Honorar (siehe dort) des Architekten ermittelt. Die Ermittlung dieses Honorars erfolgt anhand der HOAI (siehe dort). Gemäß § 10 HOAI ermitteln sich die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 (siehe dort) in der Fassung vom April 1981. Es werden danach [...]

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