– Abgrenzung zum Projektsteuerer
Architekten können, müssen aber nicht auch Projektsteuerer sein. Vielfach hat sich unter diesem Begriff ein eigener Berufszweig entwickelt der unter den Stichworten „Controlling“, „Projektmanagement“, „Vertragsmanagement“, „Projektleitung“ u. ä. auftritt. Übernimmt der Architekt auch die Funktionen eines Projektsteuerers, so kann er sein diesbezügliches Honorar mit dem Auftraggeber frei vereinbaren, da es keinem klassischen Leistungsbild (siehe dort) der HOAI (siehe dort) entspricht. Der Projektsteuerer übernimmt daher Aufgaben des Auftraggebers und ersetzt diesen. Der Objektplaner (=klassisches Leistungsbild eines Architekten; siehe Objektplanung) hingegen ist objektbezogen tätig. Er schuldet daher die eigentliche Leistung (= Planung), während der Projektsteuerer diese Leistung auf die Vereinbarkeit mit den Projektzielen überprüft.
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