Das Landgericht Osnabrück (Az. 4 O 122/11 – IBR Werkstattbeitrag)hatte folgende Vertragsstrafenklausel zu bewerten: „Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: 2.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen mindestens 50 €, 0,2 % des Betrags [...]
Beschreibt der Auftraggeber in einem Pauschalvertrag bestimmte Mengen, können diese zur Geschäftsgrundlage des Vertrages werden. Das kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Auftragnehmer davon ausgehen durfte, der Auftraggeber habe eine gewisse Gewähr für eine verlässliche [...]