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Anwälte/Fachanwälte, Mediatoren & Sachverständige mit der Zusatzqualifizierug „Fachanwalt”

Unter einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht versteht man einen Rechtsanwalt, der nach den Grundsätzen der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts nachgewiesen hat. Der Begriff "Fachanwalt" ist geschützt Gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2. Bundesrechtsanwaltsordnung wird der Titel eines Fachanwalts für einzelne den Spezialisten erfordernde rechtliche Fachgebiete verliehen. Zu diesen Fachgebieten gehört auch das Bau- und Architektenrecht. Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bau- und Architektenrecht muss der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen (§ 2 der Fachanwaltsordnung vom 1.1.2011). Zu diesen Kenntnissen gehören die Bereiche - Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Prozessführung. Der Fachanwalt ist zur Fortbildung verpflichtet. Hierzu muss er kalenderjährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren oder an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, will er nicht Gefahr laufen, den Status eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu verlieren.

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Glossar-Beiträge zum Thema „Fachanwalt”

Objektplanung

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Tätigkeit des Architekten zur Realisierung eines Objektes im Sinne von § 3 Ziff. 1 HOAI beginnt mit der Planung über die Bauüberwachung und endet mit der letzten [...]

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Objektbetreuung und Dokumentation

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Dies ist die 9. und letzte Leistungsphase bei der Objektplanung (§ 15 Abs. 2 Nr. 9 [...]

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Neubeginn der Verjährung

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Erneuter Lauf der Verjährungsfrist über die volle Zeitdistanz ohne Anrechnung der bisherigen Zeit (siehe auch § 212 [...]

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Nebenpflichten

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Diese hat der Architekt neben den vertraglichen Hauptpflichten zu erfüllen (können z.B.  Aufklärungspflichten sein). Die Verletzung einer Nebenpflicht führt zu [...]

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Nebenkosten

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Dies sind nach § 7 Abs. 1 HOAI „die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden Auslagen des [...]

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Nachforderungen

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Der Architekt ist an seine Schlussrechnung gebunden und ist mit Nachforderungen ausgeschlossen. Keine Bindungswirkung besteht aber bei offensichtlichen Fehlern. – siehe Bindungswirkung der [...]

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Nachbesserung

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Recht des Bestellers, beim Werkvertrag die Beseitigung eines vorhandenen Mangels verlangen zu können. Seit dem 1.1.2002 spricht das Gesetz von [...]

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Mustervertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Dies sind von einem Vertragspartner vorformulierte Verträge, die mehrfach in gleich gelagerten Fällen zum Einsatz kommen sollen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. – [...]

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Modernisierung

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Maßnahmen, die das Ziel haben, den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder die zu nachhaltigen Einsparungen von Energie oder Wasser führen sollen (siehe auch § 3 Ziff. 6 [...]

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Modell

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Hierunter wird die maßstäbliche Darstellung eines Entwurfs verstanden, die eine besondere Leistung im Sinne von § 2 Abs. 1 HOAI darstellt. Im Vordergrund steht dabei die Darstellung der zentralen Ideen und des Konzeptes des Entwurfes. – [...]

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