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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauvertragsrecht”

Ein Anwalt für Bauvertragsrecht ist befasst mit der Vergabe und Durchführung von Bauverträgen. Dieses Gebiet zählt zu den Kernkompetenzen der Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht. Es umfasst insbesondere Spezialkenntnisse zum Werkvertragsrecht aber auch zum Kaufvertragsrecht, zumal gerade bei Bauarbeiten kaufrechtliche Regelungen für Baumaterialien ebenfalls eine große Rolle spielen. Der Anwalt für Bauvertragsrecht verfügt über besondere Kenntnisse der maßgeblichen bauvertraglichen Grundlagen, hier also insbesondere des BGB-Bauvertragsrechts und der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) in seinen 3 Teilen, nämlich dem vergaberechtlichen Teil (VOB/A), dem vertragsrechtlichen Teil (VOB/B) und dem bautechnischen Teil mit seinen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV), also die VOB/C. Auch das so genannte Verbraucherrecht, dass besondere Schutzvorschriften für so genannte Verbraucher beinhaltet, spielt hier eine wichtige Rolle.

Unsere Experten zum Thema „Bauvertragsrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.

Fachanwalt für Bauvertragsrecht

In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Bauvertragsrecht

Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Bauvertragsrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?

Sachverständiger für Bauvertragsrecht

Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Bauvertragsrecht

Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.

Schlichter für Bauvertragsrecht

Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.

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Bauvertragsrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Bauvertragsrecht”

Fälligkeit

Bauvertragsrecht

Unter Fälligkeit wird im Allgemeinen der Zeitpunkt verstanden, von dem ab der Gläubiger einer Leistung diese fordern kann (§271 BGB). Hinsichtlich der Werklohnforderung ist die Fälligkeit bei Vorliegen eines VOB/B – Vertrages in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B (Abschlagszahlung) bzw. § 16 Abs. 3 [...]

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Druckzuschlag

Bauvertragsrecht

Druckzuschlag bezeichnet das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers einer Werkleistung hinsichtlich der Vergütung des Unternehmers wegen eines Mangels am bestellten Werk. Seine gesetzliche Grundlage findet dieses Zurückbehaltungsrecht in § 641 Abs. 3 BGB. Seit der Änderung dieser Norm durch das [...]

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Baustoffe

Bauvertragsrecht

Baustoffe sind Materialien, die zu Bauteilen verarbeitet werden und im Gegensatz zu diesen keine dienende Funktion im Bauwerk haben. Kennzeichnend ist dabei, dass diese Stoffe nach der Verar-beitung in das Bauwerk eingehen. Insofern sind Baustoffe von Bauhilfsstoffen abzugrenzen, welche in dem [...]

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Werklieferungsvertrag

Bauvertragsrecht

Dem Wortsinn nach bedeutet der Begriff „Vertrag über die Lieferung eines Werks“.  Mit diesem Begriff war § 651 BGB a.F. (bis 31.12.2001) überschrieben. Danach wurden Verträge, in denen sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks aus von ihm zu beschaffenden Stoffe herzustellen [...]

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Bauvertrag

Bauvertragsrecht

Unter Bauvertrag versteht man einen Vertrag, der die Erbringung von Bauleistungen zum Gegenstand hat (siehe Stichwort „Bauleistungen“). Der Bauvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, auf den die §§ 631 ff BGB Anwendung finden. Das folgt daraus, dass nicht die Arbeitsleistung, sondern das [...]

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Vertragspartner

Bauvertragsrecht

Hierbei handelt es sich um die Parteien eines Vertrags. Bei Bauverträgen spricht man von Auftraggeber und Auftragnehmer eines Bauvertrags. Auftraggeber ist derjenige, der eine Bauleistung in Auftrag gibt. Auftragnehmer ist diejenige der den vom Auftraggeber erteilten Auftrag durchzuführen [...]

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