BauvertragsrechtWird ein Leistungspflichtiger in Anspruch genommen, der seinerseits die Möglichkeit hat, auf einen Dritten „zurückzugreifen“, um seine Aufwendungen ganz oder zum Teil ersetzt zu erhalten, so spricht man von einem „Rückgriff“ bzw. „Regress“. Beispiel: Der Auftragnehmer macht [...]
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