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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauvertragsrecht”

Ein Anwalt für Bauvertragsrecht ist befasst mit der Vergabe und Durchführung von Bauverträgen. Dieses Gebiet zählt zu den Kernkompetenzen der Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht. Es umfasst insbesondere Spezialkenntnisse zum Werkvertragsrecht aber auch zum Kaufvertragsrecht, zumal gerade bei Bauarbeiten kaufrechtliche Regelungen für Baumaterialien ebenfalls eine große Rolle spielen. Der Anwalt für Bauvertragsrecht verfügt über besondere Kenntnisse der maßgeblichen bauvertraglichen Grundlagen, hier also insbesondere des BGB-Bauvertragsrechts und der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) in seinen 3 Teilen, nämlich dem vergaberechtlichen Teil (VOB/A), dem vertragsrechtlichen Teil (VOB/B) und dem bautechnischen Teil mit seinen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV), also die VOB/C. Auch das so genannte Verbraucherrecht, dass besondere Schutzvorschriften für so genannte Verbraucher beinhaltet, spielt hier eine wichtige Rolle.

Unsere Experten zum Thema „Bauvertragsrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.

Fachanwalt für Bauvertragsrecht

In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Bauvertragsrecht

Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Bauvertragsrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?

Sachverständiger für Bauvertragsrecht

Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Bauvertragsrecht

Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.

Schlichter für Bauvertragsrecht

Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.

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Bauvertragsrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Bauvertragsrecht”

Bauleistung

Bauvertragsrecht

Den Begriff der Bauleistung definiert die VOB/A  in § 1 als „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. Diese Begriffsdefinition ist notwendig, um den Geltungsbereich der VOB mit ihren Teilen A, B und C etwa vom [...]

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Bauwerk

Bauvertragsrecht

Das BGB verwendet an verschiedenen Stellen diesen Begriff (siehe z.B. § 438 Abs. 1 Nr. 2 ,634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Zu den Arbeiten bei einem Bauwerk zählen die Herstellung eines neuen Gebäudes aber auch solche Arbeiten, die für die Erneuerung und den Bestand eines bestehenden Gebäudes von [...]

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Erklärungsirrtum

Bauvertragsrecht

Von einem Erklärungsirrtum spricht man, wenn jemand eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (§ 119 Abs. 1 BGB). Typische Fälle eines Erklärungsirrtums sind die Fälle, in denen sich der Erklärende verspricht oder verschreibt. Beispiel: Bei Übertragung der [...]

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Erfüllungsort

Bauvertragsrecht

Erfüllungsort i.S.d. § 269 BGB und § 29 ZPO ist für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerks (BGH NJW 196 8,935). Der Erfüllungsort ist insbesondere für den Gerichtsstand maßgeblich. Soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, [...]

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Erfolgshaftung

Bauvertragsrecht

Wesen der Erfolgshaftung des Werkvertrags ist es, dass alle Gewährleistungsansprüche bis auf etwaige Schadensersatzansprüche verschuldensunabhängig sind. Der Auftragnehmer haftet daher auch dann für den vereinbarten Erfolg, wenn er diesen "schuldlos" nicht erreicht. Übernimmt der [...]

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Erfüllungsgehilfe

Bauvertragsrecht

Hierunter versteht man eine Person, deren sich ein Vertragspartner zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem anderen Vertragspartner bedient. Der Vertragspartner haftet für seinen Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Erfüllungsgehilfe des [...]

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