Veröffentlicht am 16. November 2009
Kategorie: Fachartikel
Thema: Bauvertragsrecht
Eine Rechnung zu einer Vertragsänderung, bei der lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus der Vertragsänderung ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist, ist grundsätzlich nicht prüfbar und [...]
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