Bekanntlich wurde die VOB Fassung 2009 am 15. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie für öffentliche Auftraggeber erst im Frühjahr 2010 eingeführt wird. Private Auftraggeber haben dagegen jetzt schon die Möglichkeit, die Neufassung der VOB für ihre Verträge zu vereinbaren.
Im Gegensatz zum vergaberechtlichen Teil (VOB/A) hat sich allerdings die VOB/B nur unmaßgeblich verändert. Zum einen enthält die Neufassung einen Hinweis auf die eingeschränkte Gültigkeit der VOB/B in Verbraucherverträgen. Zum anderen wurde die Art und Weise der Nummerierung der einzelnen Absätze verändert.
Zusammenfassend ist es somit weitgehend gleichgültig, ob man für die nun abzuschließenden Verträge die VOB/B in der bisher gültigen Fassung oder in der Fassung 2009 zu Grunde legt.