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Monats-Archiv August 2008

Fachartikel und Mandantenfragen aus August 2008

Experten aus August 2008

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Glossar-Beiträge aus August 2008

Einrichtungsgegenstände

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Einrichtungsgegenstände sind Gegenstände, die nicht serienmäßig bezogen, sondern nach Einzelplanung angefertigt werden und keine wesentlichen Bestandteile des Objekts sind. – siehe § 3 Nr. 8 HOAI Ihre Kosten wirken sich im Regelfall nicht auf die Höhe des Honorars aus. Anders ist es, [...]

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Einheitsarchitektenvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Das Vertragsmuster mit der anspruchsvollen Bezeichnung „Einheitsarchitektenvertrag“ ist von den Fachausschüssen der Bundesarchitektenkammer erstmals im Jahr 1970 herausgebracht worden. Die Verwendung ist vom Bundeskartellamt genehmigt worden. Im Jahr 1994 hat die Bundesarchitektenkammer dort [...]

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Eigenleistungen des Auftraggebers

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Liefert der Auftraggeber selbst Gegenstände wie vor allem Baustoffe oder Bauteile oder erbringt er selbst Leistungen, so sind die ortsüblichen Preise zu den anrechenbaren Kosten zu rechnen. – siehe § 10 Absatz 3 Nr. 1 HOAI Gleiches gilt, wenn bauausführende Unternehmer oder Lieferer dem [...]

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EDV-Leistungen

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Es handelt sich um Leistungen, die durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung erbracht werden. Sie dienen der Vorbereitung und der Lösung der dem Architekten übertragenen Aufgabe. Dadurch anfallende Kosten können nur bei städtebaulichen Leistungen als Nebenkosten berechnet werden. [...]

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DIN 276

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die DIN 276 regelt (in ihrem Teil 1) die Ermittlung und die Gliederung der Kosten im Hochbau. Sie ist Grundlage für die Feststellung der anrechenbaren Kosten und damit auch der Höhe des Honorars. Maßgebend ist dabei nicht die aktuelle Fassung aus dem Jahr 2006, sondern die vom April 1981. [...]

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Dienstvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Der Dienstvertrag bezieht sich auf die Leistung von Diensten gegen eine Vergütung. Es kommt bei ihm nicht auf den Erfolg, sondern auf die Tätigkeit als solche an. Dies trifft bei einem Architektenvertrag nur ausnahmsweise zu. Der Begriff ist enger als der europarechtliche Begriff der [...]

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