Rechtsanwalt Popp ist 1947 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München, Berlin und Erlangen sowie einem Zusatzstudium der Psychologie ist er seit 1977 Mitglied der Kanzlei Dr. Schnetzer, W. Roider & Collegen. Im Jahr 2007 wurde ihm der Fachanwalt für Erbrecht verliehen. Rechtsanwalt Popp ist vorrangig auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig und vertritt sowohl Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung, der Vermächtniserfüllung und Steuerfragen als auch Mandanten im Rahmen der Testamentsgestaltung. Weiterhin unterstützt er Anleger gegenüber Anlageberatern und Banken, aber auch Banken gegenüber Fondsgesellschaften etc. Durch ihn wird auch das Bau- und Architektenrecht sowohl auf Seiten des Bauherrn als auch auf Seiten des Bauträgers betreut. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Popp ist das Handels- und Gesellschaftsrecht sowohl im Hinblick auf die Gründung eines Unternehmens als auch im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Handelsvertretern oder Umfirmierungen. Er ist weiterhin tätig auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Rechtsanwalt Popp ist Mitglied im Bayreuther Anwaltverein und im Deutschen Anwaltverein. Er ist Rechtsberater des Stadt-Sportverbandes Bayreuth.
Seine Korrespondenzsprache ist Englisch.
Interessengebiete/Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht
Bank- und Kapitalanlagenrecht
Bau- und Architektenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht