BauträgerrechtDas Werk ist nach der gesetzlichen Regelung dann abnahmereif, wenn es ohne wesentliche Mängel erstellt wurde. Beim Bauträgervertrag wird die Übergabe, d.h. der Besitzübergang, oftmals auf den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit vorgezogen, wenn noch Restarbeiten, wie beispielsweise die Herstellung [...]
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