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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauvertragsrecht”

Ein Anwalt für Bauvertragsrecht ist befasst mit der Vergabe und Durchführung von Bauverträgen. Dieses Gebiet zählt zu den Kernkompetenzen der Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht. Es umfasst insbesondere Spezialkenntnisse zum Werkvertragsrecht aber auch zum Kaufvertragsrecht, zumal gerade bei Bauarbeiten kaufrechtliche Regelungen für Baumaterialien ebenfalls eine große Rolle spielen. Der Anwalt für Bauvertragsrecht verfügt über besondere Kenntnisse der maßgeblichen bauvertraglichen Grundlagen, hier also insbesondere des BGB-Bauvertragsrechts und der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) in seinen 3 Teilen, nämlich dem vergaberechtlichen Teil (VOB/A), dem vertragsrechtlichen Teil (VOB/B) und dem bautechnischen Teil mit seinen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV), also die VOB/C. Auch das so genannte Verbraucherrecht, dass besondere Schutzvorschriften für so genannte Verbraucher beinhaltet, spielt hier eine wichtige Rolle.

Unsere Experten zum Thema „Bauvertragsrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.

Fachanwalt für Bauvertragsrecht

In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Bauvertragsrecht

Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Bauvertragsrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?

Sachverständiger für Bauvertragsrecht

Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Bauvertragsrecht

Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.

Schlichter für Bauvertragsrecht

Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Profilbild der Kanzlei für Baurecht Hub und Schäflein, Würzburg auf baurechtsuche.de
Kanzlei Hub & Schäflein – Ihre Experten für Bau- und Architektenrecht Wir sind Ihre Experten für Bau- und Immobilienrecht in Maßbach und Würzburg. Unsere Fachanwälte Yvonne Hub und Philipp Schäflein bieten Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Lösungen rund um die Immobilie. Wir [...]

Bauvertragsrecht ist nicht Ihr Thema? Finden Sie weitere Experten mit unserer Expertensuche

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Bauvertragsrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Bauvertragsrecht”

Gerüstbeistellung

Bauvertragsrecht

Ist für die Erbringung der einzelnen Bauleistungen die Beistellung eines Gerüst notwendig, so ergibt sich in der Regel aus Abschnitt 0.4 der jeweils einschlägigen „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ inwieweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, diese [...]

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Gemeinschaftseigentum

Bauvertragsrecht

Dass Wohnungseigentum setzt sich aus zwei verschiedenen Eigentumssphären zusammen, nämlich dem Sondereigentum und dem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Die Abgrenzung zwischen beiden Sphären ist deswegen wichtig, weil beim Gemeinschaftseigentum die aus dem Miteigentum folgenden [...]

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Gebrauchsvorteil

Bauvertragsrecht

Dieser Begriff spielt unter anderem eine Rolle, wenn  Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei vom Auftragnehmer verursachten Mängeln in Betracht kommen. Ob hierbei entgangene Gebrauchsvorteile eines vom Auftraggeber selbstgenutzten Bauwerks zu erstatten sind, also ein abstrakter [...]

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Gebrauchsfähigkeit

Bauvertragsrecht

Als Grundlage des Schadensersatzanspruchs eines Auftraggebers bei Mängeln fordert § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B eine „erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der Bauleistung“. Diese liegt vor, wenn die Leistung von der vertraglich geschuldeten Verwendungseignung deutlich abweicht, [...]

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Gefahrübergang

Bauvertragsrecht

Nach §7 VOB/B trägt der Auftragnehmer bis zur Abnahme die Leistungsgefahr, ist also verpflichtet, eine vor der Abnahme zerstörte Leistung erneut zu erbringen. Dagegen beschränkt die VOB/B – in Abweichung von §§ 644-646 BGB – in § 7 VOB/B die so genannte Vergütungsgefahr. Wird die [...]

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Gefahr in Verzug

Bauvertragsrecht

Nach § 4 Abs. 1 Nr.3 VOB/B ist der Auftraggeber berechtigt, Anordnungen gegenüber dem Auftragnehmer zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen notwendig sind, soweit das Leitungsrecht des Auftragnehmers nicht berührt wird.Allerdings: Bei Gefahr in Verzug ist der [...]

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