Mandantenfrage:
Wir sind eine kleine Bauträgergesellschaft und vergeben unsere Arbeiten vornehmlich zu einem Pauschalpreis. Bei einem Gespräch mit einem Kollegen meinte dieser, dass es eine neue Gerichtsentscheidung gäbe, wonach auch ein Bauvertrag, der nicht als Pauschalpreis, sondern als „Festpreis“ überschrieben sei, ebenfalls behandelt werde wie ein Pauschalpreis. Ist das richtig?
Expertenantwort:
Die Meinung ihres Kollegen ist unrichtig. Jeder Preis ist grundsätzlich ein Festpreis. Schließen Sie beispielsweise einen Einheitspreisvertrag, so sind auch die dort maßgeblichen Preise – die Einheitspreise – Festpreise, sofern keine Lohn- oder Materialgleitlausel vereinbart worden ist.
Allerdings wird in der Umgangssprache der Begriff „Festpreis“ mit dem Begriff „Pauschalpreis“ häufig gleichgestellt. In einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (vom 18.02.2021 – AZ; 12 U 114/19 –),das Ihr Kollege vielleicht meint, ist hierzu ausdrücklich festgestellt worden, dass die Vereinbarung einer Festvergütung eben nicht mit dem Begriff des Pauschalpreises gleichgesetzt werden kann. Der Unterschied wird deutlich, wenn die Vertragsparteien zum Beispiel einen Einheitspreisvertrag schließen und es in einzelnen Positionen zu Mehrmengen kommt, ohne dass die Vertragspartner hierzu eine Regelung getroffen hätten. Bei einem Einheitspreisvertrag werden dann die tatsächlich ausgeführten Mengen durch Aufmaß ermittelt und abgerechnet. Bei einem Pauschalvertrag ist dies bekanntlich nicht der Fall.
Ganz unrichtig ist jedoch die Behauptung Ihres Kollegen nicht. Haben die Vertragsparteien im Bauvertrag versäumt, den abgeschlossenen Vertrag als Pauschalvertrag oder als Einheitspreisvertrag zu definieren, sondern ist der Endpreis lediglich als „Festpreis“ bezeichnet, so muss der Auftragnehmer den Abschluss eines Einheitspreisvertrages beweisen, wenn er nach Aufmaß abrechnen will.
Handlungsempfehlung:
Bitte bleiben Sie daher dabei, die von Ihnen abgeschlossenen Pauschalpreisverträge auch als solche zu bezeichnen und den Begriff „Festpreis“ zu vermeiden.