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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauträgerrecht”

Der Anwalt für Bauträgerrecht beherrscht die Besonderheiten, die bei der Abwicklung eines Bauprojekts unter Einschaltung eines Bauträgers bestehen. Dabei sind Bauträger Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die Grundstücke kaufen, entwickeln und bebauen, um die so entstehenden Gebäude oder Wohnungen – meist schon vor Baubeginn – an Käufer zu veräußern. Mit dieser Verfahrensweise sind für Käufer hohe Risiken verbunden, denn sie müssen, dem Baufortschritt entsprechend und den Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) folgend, Ratenzahlungen leisten. Wird das begonnene Bauwerk jedoch nicht weitergeführt, weil z.B. behördliche Bestimmungen, nachbarliche Einwendungen oder finanzielle Probleme dem entgegen stehen, dann wird es meist sehr schwierig und langwierig, bis am Ende der Käufer auch tatsächlich ein nutzbares, vertragsgemäßes Bauwerk oder die erworbene Eigentumswohnung erhält. Dazu bedarf es besonderer Kenntnisse des Bauträgerrechts, aber auch hinsichtlich der Abwicklung derartiger Schieflagen, etwa durch Teilungsversteigerung, Insolvenzverfahren oder Bildung einer Interessengemeinschaft der geschädigten Käufer. Die Rechtsgrundlage findet sich im Wesentlichen in der MaBV Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) vom 20.06.1974. Diese Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34 c Abs.1 der Gewerbeordnung ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht, § 1 MaBV. Da Bauträger gehalten sind, exakt die Vorgaben einzuhalten, da sie sich andernfalls auch strafbar machen können (Untreue, Betrug) bzw. sich hohen Bußgeldern durch Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 MaBV aussetzen. Rechtsanwalt Dr. Florian Englert

Unsere Experten zum Thema „Bauträgerrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.
Fachanwalt für Bauträgerrecht
In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Bauträgerrecht
Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Bauträgerrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?
Sachverständiger für Bauträgerrecht
Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Bauträgerrecht
Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.
Schlichter für Bauträgerrecht
Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit Spezialisierung auf privates Baurecht. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung sowie der außergerichtlichen baubegleitenden [...]
Rechtsanwaltszulassung seit 1996, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 1998 Spezialisierung auf das Bauvertragsrecht. Die Schwerpunkte liegen in der baubegleitenden Rechtsberatung und der [...]
Mitgliedschaften: Deutscher Baugerichtstag, ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein, Institut für Baurecht Freiburg, Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Centrum für Baugrund- & Tiefbaurecht (CBTR) Tätigkeitsschwerpunkte: Prozessführung und baubegleitende Rechtsberatung für Bauunternehmen [...]
Schwoerer & Kollegen ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, die überwiegend Unternehmen, Verbände, Städte und Gemeinden sowie Versicherungskonzerne berät und vertritt. Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Baurecht : Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mitgliedschaft in der ARGE Baurecht im Dt. Anwaltsverein, Spezialisierung auf Bauvertragsrecht, baubegleitende Rechtsberatung und öffentliches Baurecht, insbesondere Baugenehmigungsrecht. – Kontaktieren Sie [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. Herr Rechtsanwalt Hofmann berät und vertritt Sie insbesondere in allen Bereichen des Privaten Baurechtes und des Architektenrechtes. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individual-Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hofmann in den [...]

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Bauträgerrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Bauträgerrecht”

Privates Baurecht

Allgemeines Baurecht

Während das Öffentliche Baurecht verbindliche Vorschriften beinhaltet, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt wird, regelt das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, also insbesondere zwischen dem Auftraggeber und den [...]

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Estrichfeuchte – rechtliche Vorgaben zur Messmethode

Bauvertragsrecht

Messung der Estrichfeuchte rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Vorgaben Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird keine bestimmte Messmethode vorgeschrieben; aus diesen Regelungen lässt sich nur entnehmen, dass vor der Verlegung [...]

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Barrierefreiheit

Allgemeines Baurecht

Barrierefreie Gebäude sind in der DIN 18040-2 definiert und müssen die dort festgelegten Mindeststandards erfüllen. Neben einem stufenlosen Zugang zum Haus und stufenfreien Innenräumen muss ein ausreichender Bewegungsraum in den Zimmern vorhanden sein. Von Barrierefreiheit spricht man, wenn die [...]

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Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

Bauvertragsrecht

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe dort) nach § 650l BGB zu, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. „Die Widerrufsbelehrung muss [...]

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Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

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Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

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