on

Prof. Dr. Jörg Zeller

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Prof. Dr. Jörg Zeller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Seit über 19 Jahren bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich auf die Bereiche Baurecht, Architektenrecht und Immobilienrecht spezialisiert.

2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Koblenz aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen.

Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Städte, Gemeinden, Versicherungen, Banken, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Hersteller und Großhändler von Baumaterialien, Bauträger, Generalunternehmer, Investoren, Nachunternehmer, private Bauherren und Immobilieneigentümer.

In vielen Fällen geht es in Bauprozessen nicht nur um baurechtliche und juristische, sondern vor allem auch um bautechnische und baubetriebliche Fragestellungen. Daher ist eine fundierte Kenntnis bautechnischer Details zu Baumängeln und Bauschäden sowie baubetrieblicher Kalkulationen zwingend notwendig und erforderlich, um einen Bauprozess erfolgreich und zutreffend führen zu können.

Aus diesem Grunde habe ich durch ein zusätzliches Studium zum Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) mit dem Schwerpunkt Grundstücks- und Immobilienbewertung meine bautechnischen und baubetrieblichen Kenntnisse 2008-2011 nachhaltig vertieft. Während dieses Ingenieurstudiums habe ich mich insbesondere mit den Themen Baumängel, Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb auseinandergesetzt und beschäftigt.

Seit vielen Jahren bin ich auch als Dozent im Bau- und Architektenrecht für eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Auftraggebern tätig. Zu meinen Auftraggebern und Veranstaltern gehören dabei beispielsweise:
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Tüv Akademie Rheinland GmbH, Statistisches Landesamt Wiesbaden, Fachhochschule Kaiserslautern, TAS-Akademie Kaiserslautern, Akademie deutscher Genossenschaften Montabaur, Fachverband Sanitär-Heizung-Klima, Rheinland/Rheinhessen, Kreishandwerkerschaft Trier, Handwerkskammer Koblenz, IHK Koblenz, Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Hessen, Verband Thüringer Wohnungswirtschaft e.v., DEG Alles für das Dach e.g., Kalzip GmbH, GMS Gütegemeinschaft Messing, Arbeitskreis Unternehmensführung etc.

2012 wurde ich vom Land Rheinland-Pfalz zum landesweit einzigen Professor für Bau- und Architektenrecht an die Hochschule Kaiserslautern (Fachbereich Bauen und Gestalten; Studiengang Bauingenieurwesen) berufen, wo ich die Lehre in den Bereichen privates und öffentliches Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Vergaberecht übernommen habe.

Kontakt

Prof. Dr. Jörg Zeller
Anwaltskanzlei

56068 Koblenz
+4926113498240
https://www.baurecht-architektenrecht.info/

Zur Kanzlei/Zum Büro

Tätigkeitsschwerpunkte

Zusatzqualifizierungen

  • Dozent/Referent
  • Fachanwalt

Sprache

  • Deutsch

Passende Beiträge zu den Themengebieten von Prof. Dr. Jörg Zeller

Passende Glossarbeiträge zu den Themengebieten von Prof. Dr. Jörg Zeller

EG-Paragraphen

Vergaberecht

Die VOB/A 2012 enthält einen Abschnitt 2, der für Vergaben ab Erreichung der Schwellenwerte gilt, die Paragraphen dort sind mit dem Zusatz „EG“ gekennzeichnet und bei EU-weiten Vergaben [...]

Weiterlesen

Bagatellklausel

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

Weiterlesen

Ausschreibung

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

Weiterlesen

Ausschluss von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen Fassung. Die einschlägige Bestimmung findet sich in § § 8 Abs. 2 [...]

Weiterlesen

Ausschluss vom Wettbewerb

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen Fassung. Die einschlägige Bestimmung findet sich in § 16 Abs. 1 [...]

Weiterlesen

Ausschluss des Angebots

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

Weiterlesen

Ausnahmen vom Verhandlungsverbot

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

Weiterlesen

Festpreisvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Bei einem vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich um einen Festpreis, sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben (z.B. eine Preisgleitklausel). Bei dem Vertrag handelt es sich um einen [...]

Weiterlesen

Einrede

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Es handelt sich um eine Einwendung gegen einen Anspruch, die bewirkt, dass der Anspruch vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgesetzt werden kann. Eine Einrede wird vor Gericht nur berücksichtigt, wenn sich der Schuldner darauf beruft. Typisches Beispiel ist die Einrede der [...]

Weiterlesen

Einrede der Vorausklage

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Wird ein Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht erfolglos eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner versucht hat. Tut er dies, erhebt er die Einrede der [...]

Weiterlesen

Eigentumsvorbehalt

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Vereinbart der Verkäufer einer beweglichen Sache mit dem Käufer, dass das Eigentum an der Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen wird, verkauft er die Sache unter [...]

Weiterlesen

VOB 2016

Vergaberecht

Die vom Deutschen Vergabe-und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der VOB/B vom 7. Januar 2016 wurden am 19. 01. 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Frühjahr 2016 wurden [...]

Weiterlesen