25 Jahre Erfahrung: Unsere beiden Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt Markus Henkel sowie Rechtsanwalt David Medler, beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Immobilienrechts.
Zu unseren Mandanten zählen große Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, gewerbliche und private Bauherren, öffentliche Auftraggeber (insbesondere Gemeinden und Kommunen), Architekten, Ingenieure, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen und Makler.
Wir unterstützen Sie qualifiziert sowohl bei Großprojekten als auch beim Bau Ihres Einfamilienhauses. Wir begleiten Sie vom Vertragsabschluss, welcher eng mit der immer wichtiger werdenden Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen verknüpft ist, über die Bauausführung, Abnahme und Abrechnung bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Durch die Fahrwasser des BGB-Werkvertragsrechts leiten wir Sie ebenso sicher wie durch die zahlreichen Klippen und Spezialprobleme der VOB/B.
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