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Anwaltskanzlei Henkel & Leubecher, Fulda

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25 Jahre Erfahrung: Unsere beiden Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt Markus Henkel sowie Rechtsanwalt David Medler, beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Immobilienrechts.

Zu unseren Mandanten zählen große Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, gewerbliche und private Bauherren, öffentliche Auftraggeber (insbesondere Gemeinden und Kommunen), Architekten, Ingenieure, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen und Makler.

Wir unterstützen Sie qualifiziert sowohl bei Großprojekten als auch beim Bau Ihres Einfamilienhauses. Wir begleiten Sie vom Vertragsabschluss, welcher eng mit der immer wichtiger werdenden Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen verknüpft ist, über die Bauausführung, Abnahme und Abrechnung bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Durch die Fahrwasser des BGB-Werkvertragsrechts leiten wir Sie ebenso sicher wie durch die zahlreichen Klippen und Spezialprobleme der VOB/B.

Kontaktieren Sie jetzt Henkel & Leubecher Rechtsanwälte – Kanzlei für Baurecht und Architektenrecht in Fulda

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Wörthstraße 3
36037 Fulda
Hessen
Deutschland

+49661902370
info@henkel-leubecher.de
https://www.henkel-leubecher.de/
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Kollegen:

Markus Henkel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Markus Henkel

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zusatzqualifizierung: Fachanwalt
Sprache: Deutsch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Juristisches Projektmanagement für mittlere und große Bauprojekte; Tätigkeit als Schiedsrichter und Schlichter im Bau- und Architektenrecht; Forensische Vertretung und baubegleitende Präventivberatung; Referent im Baurecht für [...]

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David Medler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

David Medler

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zusatzqualifizierung: Fachanwalt
Sprache: Deutsch

Rechtsanwalt und Europajurist sowie Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit dem 06.06.2012; Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht; Juristisches Projektmanagement für mittlere und große Bauprojekte; [...]

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Von Henkel & Leubecher verfasste Beiträge:

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Passende Beiträge zu den Themengebieten von Rechtsanwälte Henkel & Leubecher

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Allgemeines Baurecht

Allgemeines Baurecht

Im Unterschied zum Anwalt für Privates Baurecht bezeichnet man die – selten in der Praxis feststellbaren – sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht wirklich beherrschenden Anwälte als Anwälte für Allgemeines Baurecht: Umfasst wird mit dieser Bezeichnung die gesamte – kaum [...]

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Privates Baurecht

Allgemeines Baurecht

Während das Öffentliche Baurecht verbindliche Vorschriften beinhaltet, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt wird, regelt das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, also insbesondere zwischen dem Auftraggeber und den [...]

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Barrierefreiheit

Allgemeines Baurecht

Barrierefreie Gebäude sind in der DIN 18040-2 definiert und müssen die dort festgelegten Mindeststandards erfüllen. Neben einem stufenlosen Zugang zum Haus und stufenfreien Innenräumen muss ein ausreichender Bewegungsraum in den Zimmern vorhanden sein. Von Barrierefreiheit spricht man, wenn die [...]

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Baurecht

Allgemeines Baurecht

Der Begriff “Baurecht” erfasst alle Rechtsnormen rund um den Bau. Grob wird das Baurecht unterteilt in Privates Baurecht und Öffentliches Baurecht 1. Das Private Baurecht ist wiederum unterteilt in Bauvergabe – und Bauvertragsrecht Grundeigentumsrecht Nachbarrecht Das Vergaberecht [...]

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Festpreisvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Bei einem vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich um einen Festpreis, sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben (z.B. eine Preisgleitklausel). Bei dem Vertrag handelt es sich um einen [...]

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Einrede

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Es handelt sich um eine Einwendung gegen einen Anspruch, die bewirkt, dass der Anspruch vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgesetzt werden kann. Eine Einrede wird vor Gericht nur berücksichtigt, wenn sich der Schuldner darauf beruft. Typisches Beispiel ist die Einrede der [...]

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Einrede der Vorausklage

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Wird ein Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht erfolglos eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner versucht hat. Tut er dies, erhebt er die Einrede der [...]

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Eigentumsvorbehalt

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Vereinbart der Verkäufer einer beweglichen Sache mit dem Käufer, dass das Eigentum an der Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen wird, verkauft er die Sache unter [...]

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Kosten Anwalt Baurecht

Allgemeines Baurecht

Bei Bau-Streitigkeiten geht es oft um große Summen, manchmal aber auch (nur) um das „Recht haben wollen“. In beiden Fällen kann es „teuer“ werden, auch wenn ein erfahrener Bau-Spezialist von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abraten wird, wenn er keine Erfolgsaussichten erkennen [...]

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Bauanwalt/Bauanwältin = Baujurist(in)

Allgemeines Baurecht

Umgangssprachlich wird in Deutschland eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, die sich im weitesten Sinne vertieft mit „dem Bauen“ beschäftigen, als „Bauanwältin“ / „Baujuristin“ bzw. als „Bauanwalt“ / „Baujurist“ bezeichnet. Diese generalisierenden Bezeichnungen täuschen [...]

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Allgemeines Baurecht

Zum Begriff des geschützten Titels "Fachanwalt" allgemein siehe im Baurecht-Wörterbuch unter "Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht". Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss besondere Kenntnisse insbesondere in den Bereichen "Allgemeines Verwaltungsrecht" und [...]

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VOL

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die VOL beinhaltet die „Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“. Diese Regelungen hat der öffentliche Auftraggeber (siehe dort) zu beachten wenn er sich Waren und Dienstleistungen verschaffen will, soweit es sich hierbei nicht um Bauleistungen handelt (die nach der VOB -siehe dort- [...]

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