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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Hutmacher, Pforzheim

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Herr Dr. Hutmacher ist seit Oktober 2001 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und seither in Pforzheim tätig.

Seit 2006 ist er zugleich auch berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2008 zugleich auch berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.

Neben seiner eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit ist er auch als Dozent und in außergerichtlichen Schieds- bzw. Schlichtungsverfahren als Schiedsrichter bzw. Schlichter tätig.

Mitgliedschaften
Rechtsanwalt Dr. Hutmacher ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und dem Anwaltsverein Karlsruhe sowie in den Arbeitsgemeinschaften für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er ist ferner Mitglied im Deutschen Baugerichtstag e. V. und Vorsitzender des von ihm mitbegründeten Institut Mittelstand & Compliance e. V.

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Kontakt

Am Hohen Markstein 3
75177 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland

+4972314184996
info@rahut.de
http://www.rahut.de
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In der Baupraxis wird statt „Schiedsvereinbarung“ (§ 1029 ZPO) häufig auch der Begriff „Schiedsvertrag“, „Schiedsabrede“ oder „Schiedsgerichtsvertrag“ verwendet. Durch eine Schiedsvereinbarung schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die [...]

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Barrierefreiheit

Allgemeines Baurecht

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Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

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Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

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