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Anwaltskanzlei Dr. Beckstein & Kollegen GdbR, Nürnberg

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Seit 1976 besteht die Nürnberger Kanzlei Dr. Beckstein und Kollegen.

Von Anfang an haben wir Wert darauf gelegt, den immer komplexeren Anforderungen des Wirtschaftslebens durch permanente Fortbildung und weitreichende Spezialisierung gerecht zu werden. Um unseren Mandanten Rechts-und Steuerberatung aus einer Hand bieten zu können, erfolgte im Jahre 1999 die Fusion mit der Steuerkanzlei Pfaffenberger.

Gemeinsam sind wir in der Lage, Ihnen für alle Fragen einen kompetenten Berater zur Seite zu stellen.

So verfügt unsere Kanzlei derzeit über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Bau- und Architektenrecht, einen Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht, einen Fachanwalt für Familienrecht, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Bau- und Architektenrecht sowie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Insbesondere die Bereiche des privaten Bau- und Architektenrechts, des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts stellen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Wir legen Wert darauf, als Kanzlei das gesamte Spektrum der Rechts- und Steuerberatung abzudecken. Deshalb halten wir es im Sinne einer optimalen und um­fassenden Mandantenbetreuung für unerlässlich, dass jeder einzelne Anwalt in der Lage ist, auch Fallgestaltungen eigenständig und kompetent zu bearbeiten, die neben seinem jeweiligen Spezialgebiet liegen.

Dies erfordert neben dem persönlichen Kontakt zum Mandanten die Fähigkeit, komplexe Lebenssachverhalte zu durchdringen und problemgerecht zu bearbeiten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines kanzleiinternen spezialisierten Kollegen.

Durch die Vernetzung einzelner Fachkompetenzen können wir so gewährleisten, den hohen Ansprüchen unserer Mandanten gerecht zu werden.

Kontaktieren Sie jetzt Dr. Beckstein & Kollegen GdbR – Kanzlei für Baurecht und Architektenrecht in Nürnberg

Kontakt

Thumenberger Weg 12
90491 Nürnberg
Bayern
Deutschland

+49911919850
mail@dr-beckstein.de
http://www.dr-beckstein.de/
Impressum

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Kollegen:

Bernhard Ixmeier, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Bernhard Ixmeier

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zusatzqualifizierung: Fachanwalt
Sprache: Deutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Chancen erkennen, Risiken minimieren. In einer globalisierten Wirtschaft, die täglich komplexer wird, geben wir unseren Mandanten eine verlässliche Orientierung und eine solide Rechtsberatung. Vornehmlich sind [...]

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Domenico Colosimo, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zusatzqualifizierung: Fachanwalt
Sprachen: Deutsch, Italienisch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht „Interessengerechte Lösungen – schnell und umfassend.“ Die Europäisierung unserer Wirtschaft bestimmt mitllerweile bei einer Vielzahl unserer Mandanten das Tagesgeschäft: Die Tatsache, dass wir [...]

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Im Unterschied zum Anwalt für Privates Baurecht bezeichnet man die – selten in der Praxis feststellbaren – sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht wirklich beherrschenden Anwälte als Anwälte für Allgemeines Baurecht: Umfasst wird mit dieser Bezeichnung die gesamte – kaum [...]

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Schiedsvereinbarung

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Zur Durchführung eines Schiedsverfahrens auf der Basis einer wirksamen Schiedsvereinbarung bestimmt jede Partei seine Schiedsrichter selbst, es sei denn, in der Schiedsvereinbarung wurden diesbezüglich bereits verbindliche Regelungen getroffen. Bei einem so genannten Dreierschiedsgericht ernennt [...]

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Schiedsgericht (privates)

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Ein Schiedsgericht ist eine Form der außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung. Dabei ist notwendig, dass die Vertragspartner sich auf diese Form der Streitbeilegung einigen, sofern sie einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten vermeiden wollen. Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein [...]

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Messung der Estrichfeuchte rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Vorgaben Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird keine bestimmte Messmethode vorgeschrieben; aus diesen Regelungen lässt sich nur entnehmen, dass vor der Verlegung [...]

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Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

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Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen

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Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

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Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen

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Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

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