Der Anwalt für Bauproduktenrecht befasst sich vornehmlich mit fehlerhaften Bauprodukten, d.h. Material oder Einbauteilen, die durch handwerkliche Leistung in Bauwerke eingebaut werden müssen. Dies ist die – schwierige – Schnittstelle zwischen Kaufvertrags- und Handelsrecht (mit der Pflicht zur unverzüglichen Kontrolle von Lieferungen und Bekanntgabe von Mängeln) einerseits und dem Werkvertragsrecht andererseits: Danach müssen Baubestandteile und Bauleistung gleichermaßen „perfekt“, d.h. vertragsgemäß, sein. Und damit eröffnet sich der Streit zwischen Händler / Lieferant / Hersteller einerseits und ausführendem Unternehmen andererseits. Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser großen Problemkreise lässt noch auf sich warten, von den Untersuchungen von Prof. Dr. Axel Wirth abgesehen, der zu den Pionieren des Bauproduktenrechts zählt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert
« zur Glossar-ÜbersichtBauproduktenrecht
« zur Glossar-Übersicht