Sachverständige sind natürliche Personen, die auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Sachkunde und überdurchschnittliche fachliche Kompetenz verfügen. Auf baurechtsuche.de werden die Sachverständigen in sieben Gruppen/Tätigkeitsschwerpunkte eingeordnet, um die Suche nach kompetenter Unterstützung zu vereinfachen. Die Bestellungsorgane (Architekten-, Ingenieur- sowie Industrie- und Handelskammern) unterscheiden nach sehr viel mehr Themen; hier soll aber nur ein erster Überblick gegeben werden. Wenn klar ist, welche Fragen zu beantworten sind oder welche sachverständige Beratung erforderlich ist, kann so aus den bei den Bestellungsorganen geführten Listen von Sachverständigen leichter ein geeigneter Sachverständiger gefunden werden.
Die Sachverständigen für Baubetrieb sind zuständig für den Ablauf aller baulichen Aktivitäten des Hoch-, Tief-, Wasser- und Verkehrswegebaus. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vorbereitung und Begleitung der Baudurchführung, wobei sie beispielsweise Konzepte der Baustellenorganisation und Baulogistik erarbeiten, Baustelleneinrichtungen planen und Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes klären. Sie können ab Planungsbeginn unterstützend tätig werden, soweit Bauvorhaben phasenweise realisiert werden sollen und einzelne Bauzustände den Entwurf beeinflussen können. Zu dem Baubetrieb gehört auch die Auswahl von Bautechnologien, wie etwa die Frage, ob ein Vorhaben mit Ortbeton- oder Fertigteilkonstruktionen realisiert werden soll; hier bestehen Schnittstellen zu den Sachverständigen für Bautechnik und den Sachverständigen für Baupreise.
Neben baubetrieblichen Aspekten können Sachverständige für Baubetrieb auch bei der Klärung von Rechtsfragen im Bauwesen mitwirken; sie verfügen über Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und gängigen vertraglichen Regelungen (insb. Werkvertragsrecht §§ 631 ff. BGB, VOB/B). Die monetäre Bewertung von Bauablaufstörungen wird überwiegend von Sachverständigen für Baubetrieb vorgenommen, während hier auch eine Schnittstelle zu den Sachverständigen für Baupreise bestehen kann. Meistens geht es aber mehr um die Frage, wie die Störungsdauer und die Bauzeitverlängerung zu ermitteln sind und wie sich dies auf die Kalkulation auswirkt. Die Bewertung der Entschädigung oder des Schadens kann sowohl in den Bereich des Baubetriebs, als auch den der Baupreise fallen.
« zur Glossar-Übersicht