Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Rechtsanwalt Winsmann berät und vertritt sowohl regionale als auch überregionale Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften, Projektentwickler, Architektur- und Ingenieurbüros, Handwerksbetriebe sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer und auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Privatpersonen in allen Fragen des Bau- und Architektenrechtes sowie des Arbeitsrechtes.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen im Rahmen der Prüfung, Optimierung und Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in der projektbegleitenden Beratung von Bauvorhaben. Darüber hinaus berät Herr Winsmann Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung und des Vertragsmanagements einschließlich der Vertragsbeendigung.
Herr Winsmann übernimmt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die bundesweite gerichtliche Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs-, Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen aus dem Bau- und Architektenrecht bei den Land- und Oberlandesgerichten sowie auch in allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie beim Bundesarbeitsgericht.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei ist Herr Winsmann auch kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Insolvenzrechtes.
Herr Winsmann veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu baurechtlichen Themen in der Zeitschrift für die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz und ist in In-House-Schulungen tätig.