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Baulärm

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„Wer baut, ist laut!“. Diese Tatsache führt in der Praxis sehr häufig zu Streitigkeiten, die vor den Gerichten ausgetragen werden müssen: Mieter kürzen die Miete, weil die von einer Nachbarbaustelle ausgehenden Geräuschimmissionen den Wohnwert beeinträchtigen. Es folgt die Klage des Vermieters auf Zahlung der rückständigen Miete, verbunden mit einer Streitverkündung gegenüber dem Bauherrn und oft auch (fälschlich) Bauunternehmer (dieser ist nach der Rechtsprechung nicht „Nutzer“ des Baugrundstücks, so dass Ansprüche gem. § 906 BGB gegen diesen ausscheiden). Baunachbarn versuchen, Bauarbeiten zu verhindern bzw. eine zeitliche Eingrenzung zu erreichen, jedenfalls aber eine Entschädigung gem. § 906 Abs.1, Satz 2 BGB vom Bauherrn zu erhalten. Baubehörden erlassen einschränkende Bescheide. „Baulärm“ kann damit gravierende Folgen für die Bauherren, aber auch die Bauunternehmer dann haben, wenn sie nicht die bestehende, aber korrekturbedürftige, Rechtslage beachten: Ausgangspunkt für eine rechtliche Beurteilung ist das BImSchG, das jede Baustelle, aber auch jede Baumaschine selbst als „nichtgenehmigungspflichtige Anlage“ iSd §§ 3; 22 BImSchG einordnet. Gem. § 66 Abs.2 BImSchG gibt alleine die AVV Baulärm (aus dem Jahr 1970!) die Bestimmungen im Zusammenhang mit Baulärm vor. Die TA Lärm ist ausdrücklich im Zusammenhang mit Bauarbeiten nicht anwendbar! (vgl. Ziffer 1 f) TA Lärm). Diese Vorgaben der AVV Baulärm spielen dann im Zusammenhang mit der Duldungspflicht gem. § 906 BGB die entscheidende Rolle. Auch nach dem Strafrecht (§ 325a StGB) und dem OWi-Recht ( § 117 OWiG) können Baulärm-Sachverhalte verfolgt werden, allerdings ist es in der Praxis kaum möglich, den Tat-Nachweis zu führen, da Schall „flüchtig“ ist. Viele Gerichte wenden heute auch den Gedanken der Sozialadäquanz, der u.a. in § 22 Abs.1 a BImSchG Eingang gefunden hat, an: Bauwerke sind unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Kultur. Zudem lebt jeder Baulärm-Betroffene selbst auch in einem Gebäude, dessen Errichtung irgendwann ebenso unabwendbar Baulärm verursacht hatte. Zusammenfassend: Dr. Englert-Dougherty, LL.M., Stephanie, Baulärm und Sozialadäquanz, Verlag Peter Lang, 2016.

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Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Master of Laws (Philadelphia/USA), Attorney-at-Law (New York / USA) sowie Lehrbeauftragte für internationales Wirtschaftsrecht an der THD Technischen Hochschule Deggendorf bis Ende 2016. [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mediator Karriere Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Geschichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Madrid. Promotion zum Dr. jur. unter Prof. Dr. Ronellenfitsch, [...]

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