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Baurecht-Experten in und um Hamburg und in ganz Deutschland

Oberthür & Partner – Ihre Experten für Immobilienrecht Im Jahr 1983 verließ der Kanzleigründer Dr. Peter Oberthür nach fünfjähriger Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg das Baurechtsamt der Baubehörde, um sich als Rechtsanwalt selbstständig zu machen. Er nahm nicht [...]

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Mediationsausbildung 2004 / Akademie von Hertel / Hamburg 2007 / Europa-Universität Viadrina / Frankfurt/Oder , Master-Studiengang Mediation Wirtschaftsmediatorin; Master of Arts in Mediation MITTELSTEIN Rechtsanwälte Der Schwerpunkt der auf [...]

Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmens- und IT-Berater und Wirtschaftsprüfer sind wir an 107 eigenen Standorten in 50 Ländern vertreten. Unsere Mandanten vertrauen weltweit unseren 5.260 Kolleginnen und Kollegen. Einzigartige Kombination Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von [...]

Ahlers & Vogel bearbeitet das öffentliche und private Baurecht sowie alle damit verbundenen Rechtsfragen – von A wie Ausschreibung bis Z wie Zuschlag. Dabei beschränkt sich unsere Beratung nicht allein auf unsere drei Standorte Bremen, Hamburg und Rostock. Je nach Bedarf betreuen wir [...]
Bei juristischen Fragen wenden Sie sich an folgende Experten in und um Hamburg und in ganz Deutschland
Anwalt für Baurecht in und um Hamburg
Allerdings ist zu sagen, dass ein Anwalt, der diese Fachanwaltsprüfung nicht abgelegt hat, sich aber dennoch als „Anwalt für Baurecht“ bezeichnet, durchaus hervorragende Kenntnis auf diesem Rechtsgebiet besitzen kann. Insoweit ist auch zu beachten, dass das „Baurecht“ ein sehr umfassendes Rechtsgebiet ist, der „Anwalt für Baurecht“ also vielleicht gerade in einem Spezialgebiet des Baurechts besondere Erfahrungen besitzt.
Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht in und um Hamburg
Unter einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht versteht man einen Rechtsanwalt, der nach den Grundsätzen der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts nachgewiesen hat.
Der Begriff „Fachanwalt“ ist geschützt. Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird der Titel eines Fachanwalts für einzelne den Spezialisten erfordernde rechtliche Fachgebiete verliehen. Zu diesen Fachgebieten gehört auch das Bau- und Architektenrecht.
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bau- und Architektenrecht muss der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Dazu zählen die Bereiche:
- Baurecht
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts
- Besonderheiten der Prozessführung
Der Fachanwalt ist zur Fortbildung verpflichtet. Hierzu muss er kalenderjährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren oder an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, will er nicht Gefahr laufen, den Status eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu verlieren.

Oberthür & Partner – Ihre Experten für Immobilienrecht Im Jahr 1983 verließ der Kanzleigründer Dr. Peter Oberthür nach fünfjähriger Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg das Baurechtsamt der Baubehörde, um sich als Rechtsanwalt selbstständig zu machen. Er nahm nicht [...]

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Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Partner der Sozietät Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte Lehrbeauftragter u. a. für Bau- und Architektenrecht an der Leuphana Universität Lüneburg Lehrbeauftragter für Bauversicherungsrecht an [...]
Bei technischen Fragen wenden Sie sich an folgende Experten in und um Hamburg und in ganz Deutschland
Sachverständiger in und um Hamburg
Der Sachverständige ist eine „unabhängige integre Person“, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Fachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrags allgemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten und von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Es ist die Aufgabe des Sachverständigen, im Rahmen seines Fachgebiets Feststellungen zu treffen und diese Außenstehenden zu vermitteln. Der Sachverständige wird dabei im wesentlichen mit 2 Aufgaben betraut, nämlich Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung und zur Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung.
Der Begriff des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Somit hat grundsätzlich jeder das Recht, sich als Sachverständiger zu bezeichnen. Allerdings ist ein wettbewerbswidriges Verhalten einer Person anzunehmen, die damit wirbt, „Sachverständiger“ auf einem bestimmten Gebiet zu sein, ohne eine entsprechende Fachausbildung und eine mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nachweisen zu können.
Die notwendige „Sachkunde“ setzt nicht zwingend voraus, dass die sich als „Sachverständige“ bezeichnende Person etwa ein Hochschulstudium oder ähnliches nachweisen muss. Auch ein Handwerksmeister, der auf einem Gebiet praktisch tätig war, darf als Sachverständiger für sich werben und entsprechend tätig sein, auch vor Gericht.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Sachverständigen, seine besondere Fachkunde durch eine entsprechende Ausbildung kenntlich zu machen. Insbesondere:
- Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (siehe dort)
- Der „zertifizierte Sachverständige“.
In den EU-Mitgliedstaaten haben Sachverständige die Möglichkeit, sich zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17024) zertifizieren zu lassen.
Behörden als Sachverständige
in Deutschland gibt es zahlreiche Institute, (zum Beispiel das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim, Patentämter) die über besondere Erfahrungen auf bestimmten Gebieten verfügen. Auch diese werden häufig von Personen und Gerichten für Sachverständigentätigkeit beauftragt.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in und um Hamburg
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verpflichtet sich, das von ihm gefertigte Gutachten unabhängig und unparteiisch zu verfassen. Hierzu gehört auch, dass neben seinem besonderen Fachwissen auch seine Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität geprüft wird.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigt nicht nur Gutachten (für Gerichte, aber auch außergerichtlich), sondern ist auch häufig als Schiedsgutachter tätig, wenn die streitenden Parteien mit einem Thema konfrontiert sind, das sein Schwergewicht nicht in rechtlichen, sondern in fachlichen Fragen hat.

Die Firma Dr. Baermann & Partner besteht seit 1993 und ist spezialisiert auf chemisch-physikalische Untersuchungen in den Bereichen Boden, Wasser und Luft. Weiterhin werden Baustoff- und Materialprüfungen im Rahmen von Schadensanalysen und Qualitätskontrollen durchgeführt. Hierfür steht ein [...]

Sachverständiger für Honorare (HOAI) So vielfältig wie das Bauen selbst sind die Fragestellungen rund um das Honorar. Von Novelle zu Novelle soll das Honorar immer einfacher zu ermitteln sein. In der Praxis sieht dies doch meist anders aus. Die Einbeziehung eines Sachverständigen vor der [...]

Beratender Ingenieur (Hamburgische Ingenieurkammer Bau). Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Von der Hamburgischen Architektenkammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Begutachtung der [...]

Dr.-Ing. Achilles ist für Bauunternehmen sowie Auftraggeber baubegleitend sowie gutachterlich u.a. in der Ermittlung sowie Prüfung von Forderungen aus Bauablaufstörungen, Leistungsänderungen oder Kündigung tätig. Er ist von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich bestellter und [...]
Für eine außergerichtliche Einigung wenden Sie sich an unsere Schlichter und Mediatoren in und um Hamburg und in ganz Deutschland
Schlichter für Baurecht in und um Hamburg
Insoweit grenzt sich der Schlichter von einem Mediator ab. Letzterer erarbeitet keinen fachlich fundierten Lösungsvorschlag, sondern fördert vielmehr die Kommunikation zwischen den Streitparteien, so dass diese eine eigenverantwortliche Lösung unter Berücksichtigung ihrer Interessen finden.
In vielen Kammern und Verbänden sind Schlichter in den dort eingerichteten Schlichtungs- und Gütestellen tätig.
Mediator für Baurecht in und um Hamburg
Der Mediator ist eine Person, die im Falle eines Konfliktes zwischen Parteien eingeschaltet wird, um als unabhängiger Dritter die Konfliktparteien dabei zu unterstützen, für ihren Konflikt eine Lösung zu erarbeiten. Am Bau gibt es spezielle Bau-Mediatoren.
Zur Mediation
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung einer Streitigkeit, bei dem ein unabhängiger Dritter (Mediator) die Konfliktparteien dabei begleitet, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dieses Verfahren hat sich insbesondere im Familienrecht etabliert, ist aber auch bei Baustreitigkeiten sehr zu empfehlen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Mediationsausbildung 2004 / Akademie von Hertel / Hamburg 2007 / Europa-Universität Viadrina / Frankfurt/Oder , Master-Studiengang Mediation Wirtschaftsmediatorin; Master of Arts in Mediation MITTELSTEIN Rechtsanwälte Der Schwerpunkt der auf [...]

Bereits seit 1995 bin ich in der Baubranche beratend tätig, sodass ich auf einen großen Erfahrungsschatz als Bauratgeber zurückblicken kann. Ich biete folgende Leistungen an: – unabhängige Bauherrenberatung und Baubetreuung, – Schlichtung und Mediation von Baustreitigkeiten, – [...]

Prof. Dr. jur. Rolf Kniffka, Vorsitzender Richter des VII.Senats (Bausenats) beim Bundesgerichtshof bis 2014, Mitbegründer und Präsident des Deutschen Baugerichtstages bis 2012, langjähriger Mitherausgeber der Zeitschrift BauR (bis 2020) sowie Autor und Herausgeber zahlreicher Buchwerke, u.a. [...]
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Wirtschaftsmediator, Schlichter SoBau. Vorsitzender des Vorstandes des Verbandes der Baumediatoren e.V. Mediationsausbildung Grundlagen der Wirtschaftsmediation und Schwerpunktthemen in mehreren Einzelmodulen durch Jack Himmelsstein, Gary [...]
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- Jedes Profil wird individuell angepasst und für Suchmaschinen optimiert
- Große Auswahl an wählbaren Tätigkeitschwerpunkten
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- Verfassen von Beiträgen (Mandantenfragen, Fachartikel, Glossar/Wörterbuch)
- Einfache Preisstruktur – keine versteckten Zusatzkosten – kostengünstige Mitgliedsbeiträge dank ehrenamtlicher Mitarbeit/Partner
- baurechtsuche.de wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei werden wir von einem hochkarätigen Beirat unterstützt. Die wichtigsten Bauverlage sind unsere Partner. Die Mitgliederzahl ist limitiert.
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Von unseren Experten erläuterte Stichwörter zu baurechtlichen und bautechnischen Themen
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Allgemeines BaurechtAm 19. Juli 2012 ist die VOB Fassung 2012 in Kraft getreten.Zur Entstehung und Bedeutung der VOB wird auf die Erläuterungen zur VOB 2006 und VOB 2009 verwiesen. Zu den Begriffen der VOB wird ebenfalls auf die Erläuterungen zur VOB 2006 und 2009 verwiesen, sofern sich nicht gemäß der [...]
Der Beirat von baurechtsuche.de
Um das Anliegen von baurechtsuche.de zu unterstützen, eine Plattform zum Auffinden von Spezialisten aus Bautechnik, Baubetriebswirtschaft und Baurecht zu schaffen, wurde ein solcher Beirat gleich zum Start installiert. Er wird geleitet vom Beiratsvorsitzenden, mit dem wesentliche Unternehmensziele und- entwicklungen im direkten Austausch besprochen und umgesetzt werden. Weiter gehören dem Beirat führende Vertreter der verschiedenen Bau-Disziplinen an. Diese entscheiden mit über die Aufnahme von Experten in den Suchdienst bzw. unterbreiten Vorschläge für die Eintragung neuer Mitglieder.

Damit werden grundsätzlich aus jeder „Anwalts-Stadt“ nur so viele Anwälte aufgenommen, wie aufgrund der Einwohnerzahl ein Konkurrenzdenken auszuschließen ist. Beispiel: In der 10.000-Einwohnerstadt wird es wohl nur eine Kanzlei oder ein Anwalt sein, in der Millionenstadt hingegen 10 oder mehr. Maßgebend ist dabei natürlich auch die Qualifizierung und der Bekanntheitsgrad in der Baurechts-Branche: Werden in einer Stadt mehrere Kanzleien z.B. in den Ranking-Listen von JUVE, Capital, FOCUS oder Handelsblatt aufgeführt, so können auch diese selbstverständlich Mitglied werden. Das gleiche gilt für Sachverständige. Hier ist der Beirat jeweils gefordert, Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Bei Mitgliedern der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein e.V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. sowie dem Institut für Baurecht in Freiburg im Breisgau erübrigt sich hingegen sowohl die Konkurrenz- als auch die Qualitätskontrolle.
Hier ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Qualifikation vorhanden ist, da andernfalls eine Mitgliedschaft nicht vorstellbar ist.