Rechtsanwalt
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Sprachen: deutsch, englisch, polnisch
Studium an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder. Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. 2010-2011 Rechtsanwalt bei der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts. Von 2012-2015 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wollmann & Partner und von 2015-2020 als Rechtsanwalt und Partner bei HFK Rechtsanwälte tätig. Seit Juli 2020 Gründungspartner der Kanzlei ZMUDAbernhard Rechtsanwälte.
- Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der projektbegleitenden Rechtsberatung bei mittleren und Großbauprojekten im Bereich Infrastruktur, Anlagen und Wirtschaftsbau (Hoch- und Tiefbau)
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Belangen des Privaten Baurechts wie z.B. der Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf oder Mängelansprüchen.
- Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung von Honorarforderungen sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen.
- Vertragsgestaltung und Beratung von Auftraggebern bei der Ausschreibung und Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich der Prozessführung.
- Beratung von Unternehmen und Investoren bei grenzüberschreitenden Vorhaben zwischen Polen und Deutschland.
Veröffentlichungen:
- Zmuda, Europäisches Bauproduktenrecht, Neue Haftungsrisiken für Planer und Bauunternehmer nach Wegfall der Ü-Kennzeichen?, BauR 2018, 1165
- Zmuda/Bschorr, Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag i.S. des § 7 Abs. 9 VOB/A, BauR 2014, 10.