Der Mediator wird von den Parteien als Experte für die Konfliktbearbeitung eingesetzt. Er kennt Werkzeuge und Methoden, um die Parteien zu einer von ihnen als vorzugswürdig empfundenen Lösung zu führen.
In diesem Sinne ist der Mediator von den Parteien nicht als Experte für rechtliche, oder etwa technische Fragen einbezogen. Seine Baunähe und Fachkompetenz ermöglichen zwar ein Verhandeln auf „Augenhöhe“ und ein schnelles Erfassen etwa relevanter Streittehmen. Der Mediator wird jedoch die Parteien zu der Entscheidung führen, ob und in welcher Form als relevant identifizierte Rechts- und Sachfragen durch die dafür zuständigen Experten behandelt werden.
In diesem Sinne wird der Mediator typischerweise keine eigenen, inhaltlichen Entscheidungen treffen, um zu vermeiden, dass eine möglicherweise als einseitig empfundene Festlegung zu Akzeptanzverlust bei den Parteien führt.
Insoweit nimmt sich der Mediator bei inhaltlichen Fragen zurück. Diese Selbstbeschränkung geht jedoch einher mit seiner entschiedenen Strukturierung des Mediationsverfahrens als starker Mediator, als „gestaltender Mediator“.