Feuchte Wände mit nachfolgender Schimmelbildung beschäftigen Gerichte und Sachverständige gleichermaßen.
Sachverständige für Wärmeschutz in der Bautechnik beurteilen Art, Umfang und Ursachen von Schimmelschäden, häufig auch Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung und deren Kosten.
Sachverständigen stellt sich regelmäßig die Frage nach baulichen Mängeln als mögliche Schadensursache.
Gerichte entscheiden über Verursacher aufgetretener Schäden und den daraus zu ziehenden Konsequenzen.
Wegweisende BGH-Urteile vom 5.12.2018 (VIII ZR 67/18 und VIII ZR 271/17) beinhalten folgende Leitsätze:
1. Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine deshalb – bei unzureichender Lüftung und Heizung – bestehende Gefahr einer Schimmelpilzbildung sind, sofern die Vertragsparteien Vereinbarungen zur Beschaffenheit einer Mietsache nicht getroffen haben, nicht als Sachmangel einer Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. …
2. Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von Alter und Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. …
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