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Flüssigfolienanschlüsse an anschließende Bauteile – Teil 3

Leider nicht in die Umfrage aufgenommen wurden Flüssigfolienanschlüsse an Zink- oder Titanblechbauteile (Tafelabdeckungen, Entwässerungen, Aufbauten), Lichtkuppeln und Dachgullys aus Glasfaserverbundstoffen, Grafitverbundwerkstoffe (Füße von Funkantennen, Wannen), Stahlteile (Geländer, Stützen), Holz und Holzverbundwerkstoffe (Verschalungen), Faserzement- (Entlüftungsrohre, Kamine), Duroplastbauteile (Belichtungselemente, -tafeln) und Gummi (Stoßdämpfer an Motoren und Lüftungsgeräten). Doch nach meinen Erfahrungen gibt es hier nur wenig gravierende Abweichungen gegenüber den bereits angesprochenen Verbindungsanschlüssen.

Der Oberflächenschutz der Abdichtungen hat auch eine nicht unerhebliche Auswirkung auf deren Dauerhaftigkeit. Dies ist bei funktionierenden Verbindungen wichtig. Von der Verwendung von Abdichtungen bei denen man schon vorher weiß, dass sie nicht funktionieren, sollte man Abstand nehmen.

Da man, soweit ich die Umfrage verstand, die Sachverständigen des Handwerks nicht befragte, bin ich der Meinung, dass alleine die Äußerungen der IHK-Sachverständigen nicht als repräsentativ angesehen werden können. Ich halte sein Umfrageergebnis daher nicht für stellvertretend branchentypisch. Es kann allenfalls für die IHK-Sachverständigen gelten, und diese sind nicht täglich oder zu mindestens nicht regelmäßig wiederkehrend mit der Herstellung von solchen Abdichtungen beschäftigt. Da es Gewerküberschneidungen gab, wurden wohl nicht alle Aufbauten angegeben. Nicht jeder der schon einmal einen Kuchen gesehen und gegessen hat, kann auch Kuchen backen. Trifft sowohl für die Handwerker als auch auf die Sachverständigen zu. Jahrelange Handwerksausübung mit verschiedenen Materialien und Lösungen hinterließen auch durch Fehlschläge geprägt ein nicht unbeträchtliches Fachwissen und nach über 50 Jahren Berufsausübung sollte doch das eine oder andere hängen geblieben sein.

Bei der Herstellung von Flüssigfolienabdichtungen wurden von uns folgende Versuche unternommen: Die normale Applikation durch das Aufstreichen der mit Stellmittel (Aerosil®) angereicherten Flüssigfolie mit einlegen eines Glasseidengewebes und erneutem Auftragen der Flüssigfolie, wobei man das Gewebe sporadisch am oberen Rand mit den unterschiedlichsten Materialien befestigte. Ausmessen der Abdichtungshöhe und das vorkonfektionieren längerer Abschnitte auf Wachspapier, Folie aufstreichen, Gewebe einbetten und erneut Folie auftragen. Was wir auch anstellten, Nie erhielten wir eine gleichmäßige Abdichtungsstärke. Meist lief die Flüssigfolie trotz enormer Stellmittelzusätze weg. Und dann war ja auch noch das Problem der zuvor beschriebenen Befestigungen. Das beste Ergebnis erziehlte man durch das Aufsprühen mit einer Airless-Pistole, doch die Haftung wurde damit auch nicht besser.

Mein persönlicher Nachtrag:

Ich kann ja verstehen, dass es umständlich sein kann die Sachverständigen des Handwerks zu diesem Thema (und anderen Themen) zu befragen, doch das gehört sich ebenso. Wenn es möglich wäre, würden bei Wahlen die einzelnen politischen Parteien allzu gerne nur ihre Wähler zulassen, doch Abstimmung bleibt Abstimmung und diese umfasst alle. Ich frage mich, wie viele allgemeingültige Meinungen auf diese Weise entstanden sind und dann Eingang in die Rechtsprechung fanden.

Westerngrund, den 07. 02. 2017
Josef Reis

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