Sachverständige sind natürliche Personen, die auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Sachkunde und überdurchschnittliche fachliche Kompetenz verfügen. Auf baurechtsuche.de werden die Sachverständigen in sieben Gruppen/Tätigkeitsschwerpunkte eingeordnet, um die Suche nach kompetenter Unterstützung zu vereinfachen. Die Bestellungsorgane (Architekten-, Ingenieur- sowie Industrie- und Handelskammern) unterscheiden nach sehr viel mehr Themen; hier soll aber nur ein erster Überblick gegeben werden. Wenn klar ist, welche Fragen zu beantworten sind oder welche sachverständige Beratung erforderlich ist, kann so aus den bei den Bestellungsorganen geführten Listen von Sachverständigen leichter ein geeigneter Sachverständiger gefunden werden.
Die Sachverständigen für Bautechnik sind für alle technisch-konstruktiven Aspekte des Hoch-, Tief-, Wasser- und Verkehrswegebaus zuständig, was sowohl die planerische Vorbereitung, als auch die Realisierung entsprechender Maßnahmen umfasst. Da die Bautechnik ein sehr weites Feld ist, werden die Sachverständigen nach Technikgebieten (z. B. Bauakustik, Baugruben, barrierefreies Bauen, Baustoffchemie, Bauwerksabdichtungen, Beton-/Stahlbeton-/Spannbetonbau, Fassaden und Außenwandkonstruktionen, Fenster/Türen/Tore, Fertigteilbau, Fußböden, Glas, Holzbau, Mauerwerksbau, Schäden an Gebäuden, Schädlingsbekämpfung, Schallschutz, Stahlbau, Straßenbau usw.) getrennt öffentlich bestellt und vereidigt. Bautechnik ist hier lediglich ein Sammelbegriff.
Um das passende Bestellungsgebiet zu identifizieren sollte die Frage- oder Aufgabenstellung klar sein. Hierzu kann es helfen, das Problem mit zwei oder drei Stichworten zu benennen; ggf. ergibt sich auch, dass die Aufgabenstellung so vielschichtig ist, dass verschiedene Bestellungsgebiete in Betracht kommen. Beispielsweise kommen bei übermäßiger Schallübertragung zwischen zwei Wohnungen ein planmäßig zu geringer Schallschutz oder aber eine durch handwerkliche Fehler entstandene Schallbrücke in Betracht – entsprechend kommen ein Sachverständiger für Bauakustik oder für Schäden an Gebäuden in Betracht. Im Zweifel kann ein Sachverständiger mit eher breit aufgestelltem Tätigkeitsbereich eingesetzt werden, um die Ursache eines Problems weiter einzugrenzen. Erforderlichenfalls kann ergänzend ein Spezialist hinzugezogen werden.
Bei Planungsleistungen besteht eine Schnittstelle zu den Sachverständigen für Honorare und den Sachverständigen für Baupreise, weshalb es hier für die ideale Auswahl des Sachverständigen auf die genaue Fragestellung ankommt: während Planungsfehler zu der Bautechnik gehören können Fragen der Vollständigkeit einer Planung sowohl der Bautechnik, als auch den Honoraren zuzuordnen sein. Sachverständige für Bautechnik sollen u. a. dann eingesetzt werden, wenn Klärungsbedarf hinsichtlich der zutreffenden Anwendung anerkannter Regeln der Technik, DIN- und Euro-Normen, Herstellerrichtlinien und anderer technischer Regeln besteht.
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