DIN 18065 – Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, Ausgabe 06-2011, regelt Treppen im Bauwesen, wozu auch bewitterte Außentreppen zählen, die in oder auf Gebäuden oder deren Teile errichtet werden. Sie legt die technische Begriffe und Hauptabmessungen für Treppen in und an Gebäuden fest: Ein Treppenlauf wird als ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen (drei Steigungen) definiert. Diese Norm ist bauaufsichtlich eingeführt und daher bei solchen Treppen zu beachten.
Die in DIN 18065 für fertige Treppenläufe festgelegten zulässigen Toleranzen dürfen auch im Außenbereich an Gebäuden nicht überschritten werden. Die Abweichung vom Nennmaß sowie die Differenz der Steigungshöhe zwischen 2 Stufen darf danach nicht mehr als 0,5 cm betragen. Die maximale Treppen-steigung und der kleinste Treppenauftritt müssen in jedem Fall eingehalten werden; d. h. auf die Mindest- und Höchstmaße für Steigung und Auftritt dürfen die Toleranzen nicht angewendet werden.
Um ein sicheres Begehen einer Treppe zu gewährleisten, lassen die in dieser Norm festgelegten Regelungen einen Höhenausgleich beim Versetzen praktisch nicht zu. Bei Treppen vor Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen darf das Istmaß der Steigung der Antrittstufe höchstens 15 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen. Bei Treppen vor anderen Gebäuden lediglich 5 mm. Dies erfordert einen sehr passgenauen Anschluss der Beläge im Außenbereich an die Gebäudetreppen. Wie solch ein passgenauer Anschluss eines geneigten Gehwegs im Außenbereich an eine horizontale Außentreppe erfolgen soll, lässt die DIN 18065 unbeantwortet.
Nach DIN 18065 dürfen Treppen im und am Gebäude kein Gefälle aufweisen. Es ist maximal eine Abweichung von 1% von der waagerechten Ebene als Toleranzmaß möglich. Dies führt jedoch zu konstruktiven Problemen, da die gezielte Wasserableitung kaum noch möglich ist. Nach den anerkannten Regeln der Technik (siehe BTI 1.3) ist bei frei bewitterten Flächen ein Gefälle von ca. 2% zur Ableitung des Regenwassers erforderlich. Dies steht im direkten Widerspruch zu der aktuellen DIN 18065.
Das DIN hat in einem Brief an den DNV darauf hingewiesen, dass von den Regelungen der DIN 18065 unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Abweichende Einzelfallregelungen durch materialspezifische Sondervorschriften (anerkannte Regeln der Technik) für den Außenbereich werden demnach akzeptiert. Solche Abweichungen sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.