on on

Treppen im Außenbereich

DIN 18065 – Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, Ausgabe  06-2011, regelt  Treppen im Bauwesen, wozu auch bewitterte Außentreppen zählen, die in oder auf Gebäuden oder deren Teile errichtet werden. Sie legt die technische Begriffe und Hauptabmessungen für Treppen in und an  Gebäuden fest: Ein Treppenlauf wird als ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen (drei Steigungen) definiert. Diese Norm ist bauaufsichtlich eingeführt und daher bei solchen Treppen zu beachten.

Die in DIN 18065 für fertige Treppenläufe festgelegten zulässigen Toleranzen dürfen auch im Außenbereich an Gebäuden nicht überschritten werden. Die Abweichung vom Nennmaß sowie die Differenz der Steigungshöhe zwischen 2 Stufen darf danach nicht mehr als 0,5 cm betragen. Die maximale Treppen-steigung und der kleinste Treppenauftritt müssen in jedem Fall eingehalten werden; d. h. auf die Mindest- und Höchstmaße für Steigung und Auftritt dürfen die Toleranzen nicht angewendet werden.

Um ein sicheres Begehen einer Treppe zu gewährleisten, lassen die in dieser Norm festgelegten Regelungen einen Höhenausgleich beim Versetzen praktisch nicht zu. Bei Treppen vor Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen darf das Istmaß der Steigung der Antrittstufe höchstens 15 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen. Bei Treppen vor anderen Gebäuden lediglich 5 mm. Dies erfordert einen sehr passgenauen Anschluss der Beläge im Außenbereich an die Gebäudetreppen. Wie solch ein passgenauer Anschluss eines geneigten Gehwegs im Außenbereich an eine horizontale Außentreppe erfolgen soll, lässt die DIN 18065 unbeantwortet.

Nach DIN 18065 dürfen Treppen im und am Gebäude kein Gefälle aufweisen. Es ist maximal eine Abweichung von 1% von der waagerechten Ebene als Toleranzmaß möglich. Dies führt jedoch zu konstruktiven Problemen, da die gezielte Wasserableitung kaum noch möglich ist. Nach den anerkannten Regeln der Technik (siehe BTI 1.3) ist bei frei bewitterten Flächen ein Gefälle von ca. 2% zur Ableitung des Regenwassers erforderlich. Dies steht im direkten Widerspruch zu der aktuellen DIN 18065.

Das DIN  hat in einem Brief an den DNV darauf hingewiesen, dass von den Regelungen der DIN 18065 unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Abweichende Einzelfallregelungen durch materialspezifische Sondervorschriften (anerkannte Regeln der Technik) für den Außenbereich werden demnach akzeptiert. Solche Abweichungen sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.

Anfrage stellen

  • Hidden
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Fachartikel im selben Themenfeld

Unsere Baurecht-Experten zu den Themengebieten des Beitrags

Das Büro hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik besitzt langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Schall- und Erschütterungsschutzes sowie der thermischen Bauphysik. Unsere Tätigkeitsfelder umfassen: Schallschutz & Schallimmissionsschutz Akustische Kamera – Schallquellenortung [...]
Bis zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit 2005, war ich in verschiedenen am Bau tätigen Unternehmen beschäftigt. In dieser 12-jährigen Bauleitertätigkeit konnte ich praktische Erfahrungen auf den Gebieten, des Straßen-, Tief-, Kanal-, Erdbaus, des Garten- und Landschaftsbaus, sowie der [...]
Reiner Krug ist seit 2001 von der IHK Würzburg – Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Natur- und Betonwerksteinarbeiten. Er ist Mitarbeiter in mehreren Normenausschüssen und als Referent bei einschlägigen Seminaren zum Thema schadensfreies Bauen mit [...]
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige berate ich nicht nur wenn ein Schaden eingetreten ist, sondern auch im Vorfeld zur Schadensvermeidung. Zu meinem Service gehören Beratungsleistungen, Abnahmebegleitungen, Sanierungsempfehlungen und Gutachtenerstellung, sowie Fachvorträge [...]
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Bayreuth für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Beratender Ingenieur Nachtragserstellung, Nachtragsprüfung und -bewertung für Auftragnehmer, Auftraggeber und Gerichte [...]
Univ.-Prof. Dr.-Ing., SFI / EWE Prüfingenieur für Baustatik – Kontaktieren Sie jetzt Prof. Dr.-Ing. Markus Feldmann – Sachverständiger in [...]
Sachverständiger für Bautechnik/Spezialtiefbau. Mit meiner über 40-jährigen Erfahrung im Spezialtiefbau sowohl bei der Erstellung von Angeboten und Sondervorschlägen wie auch deren praktischer Umsetzung stehe ich für die Realisierung von Spezialtiefbauarbeiten in der Planungs-, Vergabe- und [...]
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzbau und Bautechnik. Ing.- Büro für Tragwerksplanung – Kontaktieren Sie jetzt Prof. Dipl.-Ing. Klaus J. Galiläa – Sachverständiger in [...]

Passende Glossarbeiträge im selben Themenkreis

Mindestwärmeschutz – Energiesparender Wärmeschutz

Sachverständige/r für Bautechnik

Nach DIN 4108-2:2013-02, Abs. 3.1.6 ist „Mindestwärmeschutz (ein) wärmeschutztechnischer Standard, der an jeder Stelle der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (von Gebäuden) bei ausreichender Beheizung und Lüftung unter Zugrundelegung üblicher Nutzung und unter den in dieser Norm [...]

Weiterlesen

Sachverständiger für Bautechnik

Sachverständige/r für Bautechnik

Sachverständige sind natürliche Personen, die auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Sachkunde und überdurchschnittliche fachliche Kompetenz verfügen. Auf baurechtsuche.de werden die Sachverständigen in sieben Gruppen/Tätigkeitsschwerpunkte eingeordnet, um die Suche nach kompetenter [...]

Weiterlesen

Schimmelschäden

Sachverständige/r für Bautechnik

Feuchte Wände mit nachfolgender Schimmelbildung beschäftigen Gerichte und Sachverständige gleichermaßen. Sachverständige für Wärmeschutz in der Bautechnik beurteilen Art, Umfang und Ursachen von Schimmelschäden, häufig auch Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung und deren Kosten. [...]

Weiterlesen