In der Lebens- und Rentenversicherung kann für den Todes- und Erlebensfall ein Bezugsrecht festgelegt werden. Dadurch wird bestimmt, welche Person im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhält. Es kann widerruflich (also schriftlich änderbar) oder auch unwiderruflich (nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten zu ändern) festgelegt werden.
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