Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, § 97 Abs. 3) sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen. „Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben“. Die Vergabe an Generalunternehmer soll danach die Ausnahme sein.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untersuchen derzeit die Auftragsberatungsstellen die diesbezügliche Anwendungspraxis der öffentlichen Auftraggeber. Ziel ist es, Vorschläge für eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber zu erarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, welches Auftragsvolumen für ein mittelständisches Unternehmen noch leistbar ist. Die Größe von Teillosen kann dann so festgelegt werden, dass sie sich direkt an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen orientiert. Dadurch werden letztlich dem Mittelstand bessere Chancen geboten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bittet insbesondere Unternehmen aus dem Bereich Straßenbau und Rohrleitungsbau, an dieser Befragung teilzunehmen.