Bereits am 24. Oktober 2011 sind im Bundesanzeiger die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2012 bekannt gemacht worden. Diese Abschnitte der VOB/A beinhalten die Vergaberegeln für Baumaßnahmen oberhalb des EU-Schwellenwerts.
Es ist zu beachten, dass diese neuen Abschnitte erst mit Inkrafttreten der entsprechenden Änderung der Vergabeverordnung sowie der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit anzuwenden sind. Man rechnet damit, dass diese beiden Verordnungen erst Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden.
Die wesentlichen Änderungen sind darin zu sehen, dass die Regelungen in den Abschnitten 1 (Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts) und 2 (Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts) „zusammengeführt“ wurden.
Mit dem neuen Abschnitt 3 wird der Neuregelung von Vergabebestimmungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene Rechnung getragen. Im Wesentlichen beinhaltet der neue Abschnitt 3 die Regelungen des Abschnitts 2 VOB/A, ergänzt um Bestimmungen zu den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.