Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt “VOB”) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk, das Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält.
Bei Teil A, den „Allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen“, handelt es sich um Vorschriften, die bei der Ausschreibung von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber zu beachten sind.
Die VOB/A Ausgabe 2012 gliedert sich in 3 Abschnitte:
Abschnitt 1 (sogenannte „Basis-Paragraphen“) gilt für Vergaben mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der jeweils einschlägige EU-Schwellenwert kann § 2 der Vergabeverordnung (VgV) entnommen werden. Siehe hierzu das Stichwort "EU-Schwellenwert (VOB 2012)".
Der Abschnitt 2 ist für europaweite Vergaben oberhalb der zitierten EU-Schwellenwerte "zuständig. Gegenüber der VOB/A Ausgabe 2009 wurde die bisherige Struktur des Abschnitts 2 aufgegeben und dem zweiten Abschnitt der VOL/A angeglichen. Weiterhin erfolgten Änderungen in der Reihenfolge von Regelungen und Untergliederungen. In sprachlicher Hinsicht wurden die Texte gegenüber den früheren Fassungen verständlicher gefasst. Schließlich wurden Bestimmungen aus der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übernommen und textlich angepasst.
Der Abschnitt 3 wurde gegenüber der früheren Ausgabe der VOB neu geschaffen. Dieser neue Abschnitt beinhaltet die Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG Verteidigung und Sicherheit (VOB/A – VS). Damit wurden die für Bauaufträge in diesem Bereich geltenden Verfahrensbestimmungen der bezeichneten Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Im Wesentlichen basiert der neue Abschnitt 3 auf dem neu gefassten Abschnitt 2 der VOB/A, ergänzt um die für Bauvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit zusätzlich geltenden Bestimmungen.
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