Bekanntlich wurde die HOAI in den letzten Jahren recht häufig verändert. Deshalb ist in die Entscheidung des BGH vom 18.12.2014, Planerrechts-Report 2015,7 wichtig, in der folgenden Leitsatz aufgestellt wurde:
„Wird eine stufenweise Beauftragung vereinbart, wonach zunächst die Leistungsphasen 1-4 und die weiteren Leistungen später abgerufen werden, ohne dass der Auftragnehmer hierauf einen Rechtsanspruch hätte, gilt für diese weiteren Leistungsphasen die Fassung der HOAI, die im Abrufzeitpunkt in Kraft ist.“