Sinn und Zweck.
Der Bauherr schafft durch sein Bauvorhaben eine Gefahrenquelle. Damit entstehen für ihn eine Vielzahl unkalkulierbarer Haftungsrisiken, die im Ernstfall das gesamte Bauvorhaben zunichtemachen können. Bei Verletzung von Sorgfaltspflichten kann er zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn er Architekt und Unternehmer mit der Erstellung des Bauwerkes beauftragt hat.
So hat er z.B. dafür Sorge zu tragen, dass kein Baumaterial auf der Straße liegt, durch das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch sollte er seine Baustelle regelmäßig überwachen und nur fachkundige Firmen und Personen mit Arbeiten beauftragen. Oft sind Bauleiter, Architekt oder die beteiligten Unternehmer ebenfalls für einen Schaden verantwortlich. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung kann der Geschädigte jedoch seine Ersatzansprüche in voller Höhe beim Bauherrn anmelden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
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