Haftpflichtansprüche aus der Überschreitung der Bauzeit oder ermittelter Kosten sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus der Überschreitung eigener Fristen und Termine sowie aus Beschaffenheitsvereinbarugen (z. B. Terminzusagen, Baukostenvereinbarungen, Baukostenobergrenzen). Gleichermaßen ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Garantien z. B. (Termingarantien, Bausummengarantien, Festpreisabreden) des Versicherungsnehmers oder Dritter (Quelle: VBHAI 08.2011 – Euromaf S.A. Niederlassung für Deutschland).
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