Da die Erstellung des Versicherungsscheins je nach gewählter Versicherungsgesellschaft, insbesondere bei Arbeitsrückständen einige Wochen dauern kann, besteht auf Wunsch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach Vorliegen des Vermittlungsauftrags im Wege einer vorläufigen Deckungszusage zu bestätigen.
Derartige Zusagen sind immer zeitlich begrenzt (in der Regel drei Monate) und gelten vorbehaltlich der endgültig zu dokumentierenden Konditionen und Beiträgen.
Mit der vorläufigen Deckungszusage hat der Versicherungsnehmer eine Urkunde in der Hand, mit der er im Schadenfall die gleichen Rechte beanspruchen kann, die er hätte, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins wäre.
Mit Ausstellung einer vorläufigen Deckungszusage entfällt das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers.
Deckungszusage als vorübergehender Versicherungsschein
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