Sinn und Zweck.
Im Rahmen der Regulierung berechtigter oder der Abwehr unbegründeter Ansprüche hat sich bereits der Berufshaftpflichtversicherer mit Anwalts- oder Gerichtskosten zu befassen.
Damit ist das Architektur- / Ingenieurbüro noch lange nicht gegen alle Möglichkeiten gerichtlicher Auseinandersetzungen – und den damit verbundenen, zum Teil erheblichen, Kosten – geschützt.
Leistungsumfang
Immer dann, wenn aktives Zurwehrsetzen erforderlich ist, trägt die Rechtsschutzversicherung (Firmenrechtsschutz) das Kostenrisiko z. B.:
- Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
- Verteidigung gegen straf-, ordnungswidrigkeits- oder standesrechtliche Vorwürfe
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen