Sinn und Zweck.
Ebenso wie das Gebäude ist auch der Inhalt den Naturgewalten ausgesetzt. Besonders die zunehmende Kriminalität im Bereich Wohnungseinbrüche macht die Hausratversicherung zu einem unverzichtbaren Baustein der privaten Absicherung.
Tipp
Bei Umzug muss die ggf. bestehende Hausratversicherung informiert werden. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hierdurch nicht.
Dennoch sollte bei dieser Gelegenheit der Hausratversicherungsschutz überprüft und ggf. angepasst werden.
Wenn in der bestehenden Hausratversicherung noch ältere, besonders günstige Konditionen vereinbart sind, die bei einer Umstellung entfallen oder ein Wechsel der Versicherung in absehbarer Zeit ohnehin geplant ist, kann erhöhter Versicherungsbedarf auch über einen zweiten Versicherungsvertrag, der bei einem anderen Versicherer bestehen kann, kostengünstig abgedeckt werden.
Leistungsumfang
Die Hausratversicherung schützt das Inventar gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines Kraft- oder Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Ersetzt werden Schäden zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis).
Versicherungssumme
Versicherungssumme ist der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats. Bei zu niedriger Summe kann der Versicherer die Ersatzleistung im Schadenfall im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats kürzen. Dieses Risiko kann durch Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht vermieden werden. Voraussetzung: Die Versicherungssumme beträgt je m2 Wohnfläche mindestens 650,- €.