Der Polier ist im Baubereich das Verbindungsglied zwischen den gewerblichen Mitarbeitern und der Unternehmensleitung. Poliere übernehmen verantwortungsvolle fachliche und organisatorische Aufgaben wie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und technischen Planung und die Verteilung der anfallenden Aufgaben sowie den Material- und Maschineneinsatz.
Der Polier übt regelmäßig die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers gegenüber den ihm unterstellten Facharbeitern und Helfern aus. Als Werkpolier ist er bei Aufgaben, die eine besondere Berufserfahrung voraussetzen, auch direkt an der Ausführung von Bauarbeiten beteiligt.
Die berufliche Fortbildung zum Polier bzw. Werkpolier erfolgt regelmäßig in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Baugewerbes bzw. eines anderen gewerblich technischen oder handwerklichen Ausbildungsberufs und setzt eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung voraus.
Arbeitsrechtlich gilt der Polier als Angestellter, wobei aber die Anstellung ausdrücklich als Polier erfolgen muss.
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