Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit. Um Zweifel auszuräumen und Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Umfang der Tätigkeit bei Vertragsabschluss möglichst genau angegeben werden. Spätere Erweiterungen des Leistungsbildes können nach Mitteilung in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.
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