Örtlich zuständig für Klagen des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer wegen Zahlung der Versicherungsbeiträge (Erstbeitrag, Folgebeitrag) ist das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz hat.
Strebt der Versicherungsnehmer einen Prozess gegen den Versicherer an, ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherer seinen Hauptgeschäftssitz hat.
Klagen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
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