Neben Personenschäden sind in der Berufshaftpflichtversicherung unter dem Oberbegriff sonstige Schäden auch Sach- und Vermögensschäden versichert.
Von einem Sachschaden wird gesprochen, wenn Sachen beschädigt oder vernichtet werden.
Unter dem Begriff des Vermögensschadens fällt jeder finanzielle Nachteil. Treten wirtschaftliche Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf, spricht man von einem unechten Vermögensschaden.
Davon zu unterscheiden ist der echte Vermögensschaden der z.B. bei Beratungsfehlern entstehen kann, ohne das ein Person- oder Sachschaden vorliegt.
Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
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