Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 109 GewO). Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf eine Beschreibung der Aufgaben und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das qualifizierte Zeugnis umfasst zusätzlich eine Beschreibung und Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Ein Zwischenzeugnis kann verlangt werden, wenn der Vorgesetzte wechselt oder wenn der Arbeitnehmer dieses für eine Bewerbung um einen anderen Arbeitsplatz benötigt.
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