Bei der Vergabe von Bauaufträgen, die den sogenannten EU-Schwellenwert erreichen oder übersteigen, gelten besondere Vergaberegeln.
Die EU-Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre über eine
Verordnung festgelegt.
Während dieser Wert bis zum 31.12.2013 für Bauleistungen 5,0 Millionen € (ohne Umsatzsteuer) beträgt, gilt für die Jahre 2014 und 2015 ein solcher
von 5.186.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Auch die Schwellenwerte für Liefer-und Dienstleistungsaufträge wurden verändert. Eine komplette Übersicht kann dem „Vergaberechts-Report“ Nr.12/2013 entnommen werden. Der Vergaberechts-Report erscheint allmonatlich im VOB-Verlag Vögel OHG.