Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 (Vergaberechts-Report 2008,13) wonach die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet wurden, haben mehrere Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge nun an das Einhalten von Tarifstandards gekoppelt und ihre Tariftreuegesetze neu und europarechtskonform gestaltet. Einige Länder legen darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne fest.
Das Forum Vergabe hat nun eine Übersicht über den Stand der Tariftreue -und Vergabegesetze in den Ländern zusammengestellt, die vom 1. Juli 2013 datiert. Sie können diese Zusammenstellung aufrufen unter www.forum-vergabe.de.