Ein Bauteil ist vorgeschrieben, wenn die Leistungsbeschreibung dem Auftragnehmer keine Wahl lässt. Gibt daher der Auftraggeber im LV das einzubauende Produkt mit Fabrikatsangabe so vor, dass der Auftraggeber nur noch seine Preise einsetzen muss, ist ein Vorschreiben anzunehmen.
Näheres können Sie einer Besprechung im Baurechts-Report 5/2011 auf Seite 17 entnehmen.