Im BGB-Vertrag hat der Auftraggeber ausnahmsweise nur dann einen Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung durch den Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber sonst nicht nachvollziehen kann, welche konkreten Arbeiten der Auftragnehmer ausgeführt hat ( sogen. sekundäre Darlegungslast des Auftragnehmers ). Im Gegensatz dazu ist der Auftragnehmer beim VOB-Vertrag zu detaillierter Abrechnung verpflichtet.
Dies ist einem Urteil des BGH- Az: VII ZR 74/06, vom 28. 05. 2009 – zu entnehmen. Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie im Baurechts-Report 7/2009.