Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2013 die Energieeinsparverordnung verabschiedet.
Hierzu das Wichtigste:
- Die ursprüngliche zweistufige Verschärfung von 12,5 % zum 01.01.2014 und 01.01.2016 ist nunmehr in eine Stufe von 25 % ab 01.01.2016 geändert worden.
- Die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust wurden nicht verschärft und werden somit nach der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung unverändert fortgeführt. Das gilt auch für neue Gebäude ab dem 1. Januar 2016.
- Beim Gebäudeenergieausweis werden Energieeffizienzklassen (A+ bis H) eingeführt. Damit wird die Systematik anderer Bereiche übernommen und für den Endverbraucher verständlicher, was beispielsweise in Immobilienanzeigen die Angaben vereinfacht. Zu beachten ist, dass sich die Energieeffizienzklasse auf die Endenergie (nicht auf den Primärenergieverbrauch) bezieht und sich die Angabe auf die Nutzfläche, nicht wie ursprünglich geplant auf die Wohnfläche (siehe Bundesdrucksache Seite 14 – 17), bezieht.
- Bei der Vergabe von Registriernummern für Inspektionsberichte und Energieausweise soll die Antragstellung und Registrierung grundsätzlich elektronisch erfolgen, nur in Ausnahmefällen ist die Papierform zulässig. Das Verfahren wird wegen der von der EU-Richtlinie geforderten Stichprobenkontrolle eingeführt. Dabei werden von der Stichprobenkontrolle diejenigen Energieausweise ausgenommen, die aufgrund von Landesrecht bereits überprüft wurden.
- Gestrichen wurden die „Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden (§26 f)“. Diese Regelung wurde von den Bundesländern abgelehnt, mit der Begründung, dass etwaige Vollzugsdefizite, die eine länderübergreifende einheitliche Vollzugsregelung rechtfertigen könnten, nicht benannt und auch nicht bekannt sind.
- In Anlage 3 „Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen …“ wurde bei den Bauteilen Außenwände, Dachflächen, Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume im Falle der Verwendung von Einblasdämmstoffen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen die Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit auf 0,045 W/(m.K) angehoben.